Ab 25. April wieder Gottesdienste in katholischen Kirchen

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Im Bistum Erfurt können ab dem 25. April wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert werden

In den Kirchengemeinden des Bistums Erfurt können ab kommenden Samstagabend, 25. April, wieder Gottesdienste mit bis zu 30 Teilnehmern stattfinden. Das teilte Generalvikar Raimund Beck heute (22. April) in einem Schreiben an die Seelsorgerinnen und Seelsorger des Bistums Erfurt mit. Zuvor hatte die Thüringer Landesregierung die Bestimmungen für Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes geändert. In diesem Zusammenhang wurden auch die Regelungen für Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte angepasst. Die Änderungen treten im Freistaat ab morgen (23. April) in Kraft.

Generalvikar Beck zeigt sich erfreut, „dass nach Wochen, in denen keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden konnten, wieder Gottesdienste, insbesondere Heilige Messen mit Gemeindemitgliedern gefeiert werden können.“ Zugleich betont er die Verpflichtung der Kirche, die Gesundheit aller Gottesdienstteilnehmer zu schützen. Die gottesdienstlichen Versammlungen seien deshalb so zu gestalten, dass die Gefahr der Ansteckung mit dem Covid-19-Virus maximal vermieden werde. Allgemeine Grundlagen dafür seien die aktuellen staatlichen Bestimmungen. „Diese Vorgaben sind einzuhalten“, schärft der Generalvikar in seinem Schreiben ein.

Wie es im jüngsten Bulletin der Thüringer Landesregierung zu COVID 19 (Nr. 38a/2020) heißt, müssen auch für Gottesdienste die Vorgaben der Dritten Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 18. April 2020 erfüllt werden. Diese sehen unter anderem vor, Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung auszuschließen und Abstandsregelungen einzuhalten.

Der Veranstalter habe die erforderliche Sicherstellung der Hygienevorschriften in einem Schutzkonzept zu konkretisieren und zu dokumentieren. Ein solches detailiertes Schutzkonzept wird das Bistum Erfurt am morgigen Donnerstag (23. April) in alle Kirchengemeinden schicken sowie auf seiner Webseite veröffentlichen.

Von Gesetzes wegen könnten dann schon Gottesdienste stattfinden. Das Bistum Erfurt erlaubt diese aber erst ab dem 25. April, weil die entsprechenden Schutzmaßnahmen Sorgfalt und Zeit zur Vorbereitung benötigten, teilt der Generalvikar mit. „Infektionen zu verhindern und die Gesundheit der Menschen in unseren Kirchen zu schützen steht an erster Stelle“, unterstreicht Beck.

Quelle.

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