Kurzarbeitergeld steigt auf bis zu 87 Prozent

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Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee hat die Anhebung des Kurzarbeitergelds (KuG) von derzeit 60 auf bis zu 80 Prozent (bzw. von 67 auf 87 Prozent bei Beschäftigten mit Kindern) des weggefallenen Nettoeinkommens begrüßt. Darauf hatte sich die Regierungskoalition im Bund gestern Abend geeinigt. „Die Neuregelung ist von höchster Bedeutung – gerade für Ostdeutschland, wo mit der Kurzarbeit häufig der Schritt in die Grundsicherung verbunden ist“, sagte Tiefensee: „60 Prozent vom Nettolohn waren für viele Menschen einfach existenzbedrohend.“ Thüringen habe sich deshalb von Anfang an für eine deutliche Anhebung ausgesprochen. „Ich freue mich, dass es Bundesarbeitsminister Heil gelungen ist, diese Erhöhung in der Koalition nun durchzusetzen“, so der Minister. Allerdings hätte er sich eine Anhebung des Kurzarbeitergelds vom ersten Tag an gewünscht. „Da hat der Koalitionspartner wohl auf der Bremse gestanden.“

Nach Medienberichten soll die Anhebung des Kurzarbeitergelds gestaffelt erfolgen: Für Beschäftigte, deren Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert worden ist, wird der Bezug von Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat auf 70 (bzw. 77) Prozent, ab dem siebten Monat auf 80 (bzw. 87) Prozent angehoben. Bereits auf 21 Monate verlängert wurde die Bezugsdauer für Beschäftigte, die sich bereits vor dem 31.12.2019 in Kurzarbeit befanden. Künftig sollen zudem auch bestehende Hinzuverdienstmöglichkeiten für die Beschäftigten erweitert werden.

Weniger positiv sieht der Thüringer Wirtschaftsminister die beschlossene Unterstützung für das Gastgewerbe. „Eine befristete Absenkung der Mehrwertsteuer für Speisen ist richtig, hilft der Branche aber erst, wenn sie wieder öffnen kann“, sagte Tiefensee. „Deshalb braucht es hier eine weitere direkte und schnelle Überbrückungshilfe, wie sie Thüringen mit dem Paket zur Existenzsicherung in Dienstleistungsbranchen auf den Weg gebracht hat. Ein solches Angebot brauchen wir auch auf Bundesebene.“ Thüringen hat in dieser Woche ein Unterstützungspaket im Umfang von 45 Millionen Euro für Dienstleistungsunternehmen – insbesondere das Hotel- und Gastgewerbe – beschlossen, die in der aktuellen Situation von Schließungen betroffen sind. Das Programm soll nach Schaffung der notwendigen finanziellen und förderrechtlichen Voraussetzungen noch im Mai starten.

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