Ministerpräsident a.D. Thomas L. Kemmerich hat die Thüringer Staatskanzlei gemäß § 5a Thüringer Ministergesetz davon in Kenntnis gesetzt, dass er beabsichtigt, die vor der Amtsübernahme als Ministerpräsident ausgeübten Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes wieder aufzunehmen zu wollen.
Das nach dem Ministergesetz für diese Fälle gebildete beratende Gremium hat sich mit dem Sachverhalt befasst und empfohlen, keine Untersagung der Erwerbstätigkeiten nach dem Ausscheiden aus dem Amt auszusprechen.
Das Kabinett hat sich am 21. April 2020 mit dem Sachverhalt befasst und ist dieser Empfehlung gefolgt. Die Entscheidung des Kabinetts ist Herrn Ministerpräsident a.D. Thomas L. Kemmerich zwischenzeitlich bekannt gegeben worden.
Es handelt sich hierbei um den ersten Anwendungsfall der neu geschaffenen Karenzregelung im Thüringer Ministergesetz.