Weimar: Masken auch beim Betreten der Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe

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Für die Öffnung der Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe ab 15. Mai 2020 gilt in Weimar die

– Thüringer Verordnung zur Freigabe bislang beschränkter Bereiche und zur Fortentwicklung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Maßnahmenfortentwicklungsverordnung -ThürSARS-CoV-2-MaßnFortentwVO-) Vom 12. Mai 2020
https://corona.thueringen.de/behoerden/ausgewaehlte-verordnungen

Die Stadt Weimar erweitert die oben genannte Verordnung und die empfohlenen Schutzmaßnahmen um das verpflichtende Tragen des Mund- und Nasenschutzes beim Betreten der Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe sowie in den öffentlichen Bereichen. Das gilt dann nicht mehr, wenn die Gäste an ihrem Tisch sitzen oder in ihrem Zimmer sind. Die 8. Allgemeinverfügung der Stadt Weimar vom 7. Mai 2020 zum Tragen von Masken wird entsprechend angepasst.

Als Hilfestellung für die Unternehmen werden empfohlen

– die Branchenregelung des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/Dateien/COVID-19/Branchenregelungen_Hotel_Gaststaetten.pdf

– die Handlungsempfehlung des Dehoga Thüringen vom 8.05.2020 sowie der dort integrierten Dokumente der Berufsgenossenschaft Nahrung und Genuss

https://www.dehoga-thueringen.de/fileadmin/dehoga-thueringen.de/Dokumente/Aktuelles/CORONA/2020-05-08-DEHOGA-Thueringen-Handlungsempfehlung.docx.pdf

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