In Gera fehlen immer noch Jugendschöffen

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Für die in diesem Jahr anstehende Wahl von Jugendschöffen werden noch Bewerberinnen und Bewerber gesucht. Damit für die Jahre 2019 bis 2023 die Jugendschöffen der Schöffengerichte und Strafkammern gewählt werden können, sind von der Stadtverwaltung Gera Vorschläge beim Amtsgericht Gera einzureichen, die vorher vom Jugendhilfeausschuss beschlossen werden müssen. Die entsprechende Person sollte zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Stadt Gera wohnen; dabei ist es nicht erforderlich, dass die Hauptwohnung in Gera ist. Das Amt der Jugendschöffen ist ein Ehrenamt und kann nur von deutschen Staatsbürgern im Alter von 25 bis 70 Jahren versehen werden. Verlangt werden in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, geistige Beweglichkeit und, wegen des zum Teil anstrengenden Sitzungsdienstes, körperliche Eignung. Außerdem sollten die Bewerberinnen und Bewerber in der Jugenderziehung erfahren sein. Die Anzahl der Jugendschöffen ist darauf ausgelegt, dass jeder grundsätzlich höchstens zwölf Mal im Jahr eingesetzt wird.

Anträge zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl als Jugendschöffe sind bis 9. Mai 2018 an die Stadtverwaltung Gera, FD Zentrale Angelegenheiten, Frau Marquardt, Fach 72, Kornmarkt 12, 07545 Gera, zu richten. Die benötigten Formulare sind ebenfalls im Rathaus, Raum 239, im Stadtservice H 35 und an der Rathauspforte erhältlich und können dort auch abgegeben werden. Außerdem können die Formulare (Bewerbung und zugehörige Erklärung) im Internet unter www.gera.de (Schreiben öffnen, Downloads links daneben) ausgedruckt werden.

Die Abgabefrist zur Bewerbung für die Aufnahme in die Jugendschöffenliste wird bis zum 9. Mai 2018 verlängert, für die Schöffenliste endet die Frist am 20. April 2018. Telefonische Auskünfte erhalten Interessenten unter 838 17 3.

Quelle

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