SOK: Größere private Veranstaltungen sind anzuzeigen

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  • Neues Formular soll das Anzeigen von Feierlichkeiten erleichtern
  • Strengere Richtlinien gelten für öffentliche Veranstaltungen

Die seit Sonnabend, 13. Juni, gültige Thüringer Corona-Verordnung brachte den Bürgerinnen und Bürgern ein weiteres Stück der vielzitierten Normalität zurück. Ein wesentlicher Punkt ist die Aufweichung der Kontaktbeschränkungen hin zu einer Empfehlung und damit einhergehend die Möglichkeit, auch wieder private Feiern zu organisieren. Das ist im kleinen Kreis – der Feierlichkeit angepasste Hygienevorkehrungen vorausgesetzt – völlig unproblematisch. Bei mehr als 30 zu erwartenden Personen in geschlossenen Räumen bzw. über 75 Personen im Freien müssen private Veranstaltungen jedoch dem Gesundheitsamt angezeigt werden.

Bislang war dies im Saale-Orla-Kreis über ein formloses Schreiben möglich, was sich jedoch schnell als unzureichend herausstellte. Teilweise wurde deutlich, dass sich Veranstalter zu viele Gedanken machten, teilweise waren die Angaben zu ungenau, so dass Nachfragen nötig waren. Da wöchentlich mit rund 100 derartigen Anliegen zu rechnen ist, wurde nun ein standardisiertes Formular erstellt, mit dem größere private Feiern unkompliziert angezeigt werden können. Zu finden ist es auf www.saale-orla-kreis.de im Bereich Veranstaltungen & Versammlungen. Bürgerinnen und Bürger, die eine private Veranstaltung in der oben genannten Größenordnung planen, werden gebeten, dies über das neue Formular anzuzeigen.

An gleicher Stelle findet sich auch der Antrag auf Erlaubnis einer öffentlichen Veranstaltung. Die sind jedoch gemäß Thüringer Verordnung grundsätzlich verboten. In Einzelfällen kann die Erlaubnis erteilt werden, wofür es jedoch hohe Hürden gibt. Bislang wurde im Saale-Orla-Kreis noch keine Sondererlaubnis für eine öffentliche Veranstaltung erteilt.

Quelle: Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Schleiz.

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