Weil ein 40-jähriger Mann über 21.600 Zigaretten in seinem Kleintransporter beförderte und dies den Zöllnern des Hauptzollamtes Erfurt nicht anzeigte, leiteten die Beamten gegen ihn ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Tabaksteuergesetz ein.
Am Morgen des 11. Juni kontrollierten Beamte des Hauptzollamtes Erfurt am Grenzübergang Reitzenhain einen aus der Tschechischen Republik kommenden Kleintransporter samt Anhänger mit britischer Zulassung. Der Fahrer des Kleintransporters war auf dem Weg von der Slowakei nach Großbritannien. Auf Befragen der Kontrollbeamten gab der Mann an, lediglich vier Stangen Zigaretten sowie 100 Liter Bier geladen zu haben. An Bord des Kleintransporters befanden sich mehrere Kurierdienstsendungen. Nachdem bereits bei Öffnung eines kleineren Pakets 1.460 Zigaretten zum Vorschein kamen, entschieden sich die Zöllner die gesamte Ladung des Transporters zu kontrollieren, was nicht erfolglos blieb. In drei mit Haushaltsfolie umwickelten Pappkartons wurden weitere 20.180 Zigaretten entdeckt. Um die Schmuggelware zu verstecken, waren diese unter diversen Textilien versteckt. Da der Fahrer pflichtwidrig das gewerbliche Verbringen der Zigaretten gegenüber der Zollbehörde nicht angezeigte, wurde gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet und die über 108 Stangen Zigaretten sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Dresden.