ÖDP möchte Thüringer Landtag um ein Drittel verkleinern

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Der Landesparteitag der Ökologisch-Demokratischen (ÖDP) hat am 27. Juni in Apfelstädt den Start eines Volksbegehrens zur Verkleinerung des Thüringer Landtags von derzeit regulär 88 auf zukünftig 60 Sitze beschlossen. Dabei soll weiterhin mit zukünftig 25 anstatt derzeit 44 Wahlkreisen das Verhältnis zwischen Wahlkreismandaten und Landeslistenmandaten zugunsten der zukünftig 35 Landeslistenmandate verschoben werden, damit zukünftig seltener Ausgleichs- und Überhangmandate notwendig sind. Die Thüringer ÖDP startet nun die konkreten Vorbereitungen. Angedacht ist der Start des Verfahrens für Anfang 2021.

Die ÖDP begründet die Initiative damit, dass im Thüringer Landtag bemessen auf die Einwohnerzahl des Bundeslandes viermal so viele Landtagsabgeordnete wie im Landtag von Baden-Württemberg sitzen. Im Bayerischen Landtag sitzt beim Vergleich mit den Einwohnerzahlen auch nur ein Drittel der Abgeordneten.

Mit dieser Verkleinerung des Landtags rechnet die ÖDP mit einer jährlichen Kosteneinsparung von etwa vier Millionen Euro. Dieses Geld solle den Kommunen zugutekommen. Da im Laufe der Zeit auch die Altersbezüge für ehemalige Landtagsabgeordnete zurückgehen werden, soll sich mittelfristig eine jährliche Ersparnis von bis zu zehn Millionen Euro einstellen. Beim gegenwärtigen Jahreshaushalt des Freistaats Thüringen von etwa elf Milliarden Euro ergäbe sich daraus eine Einsparung von etwa 0,1 Prozent.

Dazu Martin Truckenbrodt, Landesvorsitzender der ÖDP: „Die jährliche Einsparung sieht erstmal nicht nach viel Geld aus. Damit können trotzdem jährlich z.B. die eine oder andere Schule saniert werden. Uns ist bewusst, dass eine Rückkehr zur zweistufigen Verwaltung in Thüringen, welche u.a. eine sozialverträgliche Auflösung des Landesverwaltungsamtes mit gleichzeitiger Stärkung der Planungsregionen, Landkreise und kreisfreien Städte auch im Sinne der Subsidiarität bedeuten würde, einen deutlich höheren Einspareffekt hätte. Ein Volksbegehren dazu zu starten wäre allerdings ein deutlich komplexeres Vorhaben. Beim nun beschlossenen Volksbegehren zur Verkleinerung des Landtags müssen lediglich drei Zahlen im Thüringer Wahlgesetz geändert werden. Für uns ist dies das erste Volksbegehren in Thüringen. Deshalb wollen wir das Risiko einer Nichtzulassung des Volksbegehrens durch das Innenministerium erst einmal möglichst gering halten. Sollten wir damit erfolgreich sein, sind zukünftig weitere von der ÖDP in Thüringen initiierte Volksbegehren nicht ausgeschlossen.“

Die ÖDP hat in Bayern bereits mehrere erfolgreiche landesweite Volksbegehren gestartet. Zuletzt 2019 das Volksbegehren Artenvielfalt „Rettet die Bienen“. Weiterhin gehen erfolgreiche Volksbegehren für mehr Nichtraucherschutz 2010 und die Abschaffung des Bayerischen Senats 1998 auf das Konto der ÖDP. Letzteres hat dem Freistaat Bayern mittlerweile mehr als 100 Millionen Euro eingespart. Nachdem die ÖDP gleich danach ein nächstes Volksbegehren zur Verkleinerung des Bayerischen Landtags angekündigt hatte, hat sich dieser von sich aus um elf Prozent verkleinert.

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