Möchten Sie als gesetzlicher Vertreter für einen Jenaer Bürger/-in in bestimmten Aufgabenbereichen Mitverantwortung übernehmen?
Als gerichtlich bestellter Betreuer/-in helfen Sie beim Regeln persönlicher Angelegenheiten wie Vermögenssorge, Behördenangelegenheiten, Gesundheitssorge und beim Finden von Entscheidungen.
Im Ausnahmefall, wenn der betreute Mensch keinen freien Willen bilden kann, entscheiden Sie an dessen Stelle. Sie werden in Ihr Amt eingeführt und erhalten Beratung und Schulung von Betreuungsbehörde, – verein und Betreuungsgericht. Dieses hat die Fachaufsicht.
Weitere Informationen erhalten Sie von der Betreuungsbehörde im Fachdienst Soziales der Stadt Jena