Ab Ende August werden in Thüringen weitere Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelockert. Ein entsprechender Verordnungstext wurde gestern nach Ressortabstimmung fertiggestellt und in Vertretung der Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) von Thüringens Infrastrukturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) unterzeichnet. Die Regelungen gelten ab dem 30. August bis zum 30. September. Alle wichtigen Regeln zum Infektionsschutz bleiben auch weiterhin bestehen.
Dazu erklärt Staatssekretärin Ines Feierabend:
„Zwar sind aktuell wieder höhere Infektionszahlen zu verzeichnen, der Anstieg ist jedoch in Thüringen moderat. Entscheidend ist die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Anzahl von Ansteckungen pro 100.000 Personen innerhalb einer Woche. Diese liegt aktuell im Landesdurchschnitt bei 2,4. Deshalb halten wir an unserem Weg der schrittweisen Lockerungen im Gleichklang mit einem lokalen Vorgehen bei erhöhtem Infektionsgeschehen fest. Das tun wir mit Augenmaß, indem wir zulassen, was zugelassen werden kann. Parallel haben wir lokale Strategien des Eingreifens, um vor Ort zügig reagieren zu können. Dafür gibt es ein Eindämmungskonzept, welches verschiedene Stufen des Handelns ab bestimmten Inzidenzwerten vorsieht. So sind wir in der Lage, schnell und zielgerichtet zu reagieren. Die Basis für sämtliche Bestimmungen sind auch weiter die AHA-Regeln: also Abstand halten, Hygienekonzepte beachten und Alltagsmaske tragen.“
Das Eindämmungskonzept sieht vor, dass der Landkreis oder die kreisfreie Stadt aktiv werden muss, wenn der Risikowert (Sieben-Tages-Inzidenz) höher als 50 ist. Der Wert wurde bundesweit festgelegt. Allerdings werden die Landkreise und kreisfreien Städte bereits deutlich früher aktiv und auch das Ministerium schaut sich die Entwicklung schon genauer an, wenn der Wert zweistellig wird und sich der 20 nähert. Wenn das Ausbruchsgeschehen schlimmer werden sollte, wird zuerst lokal reagiert und vom Land bei Bedarf unterstützt. Im Moment sind alle Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte weit von einem Überschreiten des Risikowertes entfernt.
Die wichtigsten Neuerungen ab 30. August im Überblick:
1. Besuche in Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen:
Zukünftig wird es in diesem Bereich ein Stufenkonzept geben. Das heißt, grundsätzlich sind Besuche wieder erlaubt. Bei lokalen Infektionsausbrüchen treten zur Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch der Beschäftigten, wieder Einschränkungen in Kraft (s. anhängende Grafik).
Dazu Staatssekretärin Feierabend:
„Menschen in Pflegeeinrichtungen und Wohnformen für Menschen mit Behinderungen waren besonders stark von den Einschränkungen der Besuchsrechte betroffen. Diese Eingriffe waren hart, aber zu ihrem Schutz zwingend notwendig. Umso mehr freue ich mich, dass wir mit Blick auf die aktuelle Lage nun weitere Lockerungen zulassen können. Schließlich geht es hier um das zu Hause und um die wichtigsten sozialen Kontakte der Menschen. Damit ermöglichen wir wieder ein Stück Normalität, das besonders Ältere und Hilfsbedürftige dringend brauchen.“
2. Veranstaltungen und Private Feiern:
Öffentlich geförderte Theater und Orchester können ihren Spielbetrieb auch in geschlossenen Räumen wieder aufnehmen. Private Feiern müssen ab 50 Personen in geschlossenen Räumen und ab 100 Personen unter freiem Himmel mindestens zwei Tage vorab angezeigt werden.
Dazu Staatssekretärin Feierabend:
„Die aktuelle Debatte um Feiern und Veranstaltungen müssen wir für uns in Thüringen bewerten. Vereinzelt gibt es auch hier Meldungen zu Infektionshäufungen im Bereich privater Feiern, wie dies vor einigen Wochen in Weimar der Fall war. Die Behörden vor Ort haben in diesem Fall sehr schnell und zuverlässig reagiert. Insofern müssen wir abwägen, was verhältnismäßig ist. Dazu sind wir verfassungsrechtlich verpflichtet. Wir bewegen uns auch mit den neuen Festlegungen im Schnitt unserer Nachbarbundesländer. Damit einher geht mein eindringlicher Appell an die Menschen in Thüringen: Bleiben Sie auch weiter achtsam und handeln Sie verantwortungsvoll Ihren Mitmenschen gegenüber. Seien Sie auch im privaten Bereich wachsam und halten Sie sich an die Regeln, zumal ab einer bestimmten Personenzahl eine Anzeigepflicht besteht. So können alle einen Beitrag dazu leisten, dass die wieder erlangten Freiheiten auch Bestand haben können.“
3. Öffnung weiterer Angebote:
Sexuelle Dienstleistungen in Prostitutionsstätten sind nach Vorlage eines Infektionsschutzkonzeptes wieder erlaubt, wenn nicht mehr als zwei Personen gleichzeitig beteiligt sind. Dies soll bereits ab dem 20. August gelten.
Dazu Staatssekretärin Feierabend:
„Im Bereich der Prostitution folgen wir der jüngsten Rechtsprechung in anderen Bundesländern und gehen erste Schritte der Öffnung. Dazu gab es in den vergangenen Wochen eine intensive Diskussion mit den Branchenverbänden und mit den anderen Bundesländern. Wichtig war uns diesbezüglich von Anfang an ein abgestimmtes Konzept der Länder, um Sextourismus und das Entstehen neuer Infektionsgefahren zu vermeiden.“
4. Weiterhin geschlossen bleiben:
- Clubs, Diskotheken
- Prostitutionsveranstaltungen, Prostitutionsfahrzeuge, Swingerclubs
Die Verordnung wird am 28. August öffentlich verkündet und tritt am 30. August in Kraft. Nach der Verkündigung wird eine aktualisierte Lesefassung der Verordnung auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums veröffentlicht. Bis dahin gilt weiter die bisherige Verordnung, einzusehen unter: www.tmasgff.de/covid-19/verordnung