Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund hat heute eine neue Förderrichtlinie ihres Hauses vorgestellt. Mit dem Programm „E Mobil Invest“ soll die Elektromobilität in kommunalen Unternehmen bis zum Jahr 2020 mit rund 1 Mio. EUR unterstützt werden.
„Wir haben ein attraktives Paket geschnürt. Mit E-Mobil Invest können die kommunalen Unternehmen zu Vorreitern in Sachen E-Mobilität werden. Das verringert Schadstoffe und Lärm in unseren Städten und ist aktiver Klimaschutz“, sagte die Ministerin heute in Eisenach.
Die Förderrichtlinie tritt Ende des Monats in Kraft und kombiniert etablierte und neue Förder-Instrumente für Elektromobilität erstmals in einer Richtlinie.
Neu ist die Umrüstung vorhandener Nutzfahrzeuge im Unternehmens-Fuhrpark. Damit können ältere Fahrzeuge mit schlechten Abgaswerten zum sauberen und klimaneutralen E-Fahrzeug verwandelt werden. Der Umbau wird zu 40 Prozent gefördert, für Nutzfahrzeuge bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht sind maximal 8.000 EUR möglich, für Nutzfahrzeuge über dieser Grenze sind maximal 15.000 EUR Zuschuss drin.
Zweiter Baustein im neuen Förderpaket ist die Beihilfe beim Kauf von reinen Elektrofahrzeugen. Hier werden verschiedene Fahrzeugarten gefördert: PKW, Kleintransporter und Nutzfahrzeuge. Der Fördersatz liegt ebenfalls bei 40 Prozent, auch hier gibt es maximal 8.000 EUR bzw. maximal 15.000 EUR. Die Grenze liegt ebenfalls bei einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, alle Fahrzeuge mit höherem zul. Gesamtgewicht können mit der höheren Summe gefördert werden.
Der dritte Baustein von „E Mobil Invest“ ist die bereits etablierte Ausbau-Offensive auf Basis der Thüringer Ladesäuleninfrastruktur-Strategie (LISS). Die LISS-Förderung läuft seit Januar 2017 erfolgreich, Land und Bund unterstützen den Aufbau eines flächendeckenden Ladesäulennetzes in Thüringen durch eine Kooperation aller Energieversorger. Bis zum Jahr 2020 bauen die 32 Stadtwerke und die TEAG 370 neue E-Tankstellen in ganz Thüringen. Bereits heute sind 181 neue Ladesäulen am Netz.
Hintergrund
Seit 2015 fördert das Thüringer Umweltministerium verschiedene Maßnahmen im Bereich der E-Mobilität. Dies betraf überwiegend die Unterstützung der Thüringer Energieversorger beim Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur und den Kauf von E-Fahrzeugen durch Einzelförderung.
Bislang flossen dafür rund 800.000 EUR an Fördermitteln.
Die neue Richtlinie setzt den rechtlichen Rahmen zur Förderung der E-Mobilität in kommunalen Unternehmen bis Ende des Jahres 2020.