Entsprechend § 18 Abs. 1 des Thüringer Schulgesetzes in der aktuell gültigen Fassung besteht für alle Kinder, die am 1. August 2021 sechs Jahre alt sind, Schulpflicht. Sie sind entsprechend ihrem Wohnsitz in der für ihren Schulbezirk zuständigen Staatlichen Grundschule anzumelden. Kinder, die am 30. Juni 2021 mindestens fünf Jahre alt sind, können nach § 18 Abs. 2 des Thüringer Schulgesetzes auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung darüber trifft der jeweilige Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt.
Die Anmeldung aller Schulanfänger für das Schuljahr 2021/2022 kann in diesem Jahr aufgrund der aktuellen Situation nicht in persönlicher Form erfolgen.
Mit Rücksicht auf geltende Kontaktbeschränkungen in den Schulen, werden ab dem 7. Dezember 2020 die erforderlichen Formulare auf den Internetseiten des Staatlichen Schulamtes Mittelthüringen sowie des Sport- und Schulverwaltungsamtes Weimar veröffentlicht und von den Eltern eigenständig heruntergeladen, ausgefüllt und in der Schule bis zum Stichtag 15. Dezember 2020 (durch Einwurf in den Briefkasten oder Versand) eingereicht.
Auf den Seiten
www.thueringen.de/th2/schulaemter/mittelthueringen/service/elternundschueler/index.aspx
sowie
https://stadt.weimar.de/stadtverwaltung/organisationseinheit/schulverwaltung-20/
finden Sorgeberechtigte somit die folgenden Dokumente:
- Anmeldung zum Schulbesuch Grundschule
- Anmeldung zum Schulbesuch Gemeinschaftsschule Jenaplan
Alternativ zum Download werden die Formulare ab dem 7. Dezember 2020 in der Poststelle des Staatlichen Schulamtes Mittelthüringen (Schwanseestraße 9 – 11, Haus A, Eingangsbereich) zur Abholung ausgelegt.
Grundschule
Bitte melden Sie Ihr Kind in der für Sie örtlich zuständigen Grundschule in Ihrem Schulbezirk an. Die den Schulbezirken zugehörigen Straßen finden Sie am Ende dieser Bekanntmachung.
- Staatliche Grundschule „Lucas Cranach“, Bonhoefferstraße 26, 99427 Weimar
- Staatliche Grundschule Weimar-Schöndorf, Max-Reichpietsch-Straße 14, 99427 Weimar
- Staatliche Grundschule „Albert Schweitzer“, Moskauer Straße 63, 99427 Weimar
- Staatliche Grundschule „Johannes Falk“, Rathenauplatz 3, 99423 Weimar
- Staatliche Grundschule „Louis Fürnberg“, Bodelschwinghstraße 78, 99425 Weimar
- Staatliche Grundschule „Johann Heinrich Pestalozzi“, Shakespearestraße 15 – 17, 99423 Weimar
- Staatliche Grundschule Weimar-Legefeld, Legefelder Hauptstraße 20, 99428 Legefeld
- Staatliche Grundschule „Parkschule“, Weimarische Straße 19, 99425 Weimar
Sie wohnen in Niedergrunstedt?
Dann können Sie Ihr Kind sowohl an der Staatlichen Grundschule Legefeld, als auch an der Staatlichen Grundschule „Johann Heinrich Pestalozzi“ anmelden. Die entsprechenden Straßen sind im Wahlbereich Staatliche Grundschule „Johann Heinrich Pestalozzi“ und Staatliche Grundschule Weimar-Legefeld benannt.
Sie möchten, dass Ihr Kind nicht an der für Sie örtlich zuständigen Grundschule Ihres Schulbezirkes, sondern an einer anderen Grundschule eingeschult wird?
Dann melden Sie Ihr Kind bitte trotzdem in der örtlich zuständigen Grundschule Ihres Schulbezirkes an und füllen Sie zusätzlich zum Formular „Anmeldung zum Schulbesuch Grundschule“ das Formular „Antrag auf ein Gastschulverhältnis …“ aus.
Gemeinschaftsschule Weimar Jenaplan
Die Staatliche Gemeinschaftsschule Weimar befindet sich in der Gropiusstraße 1, 99423 Weimar. Sie steht allen Weimarer Kindern offen. Vorrangig werden aber Kinder aufgenommen, die im Einzugsbereich der ehemaligen Staatlichen Grundschule „Christoph Martin Wieland“ wohnen.
Sie wohnen im Einzugsbereich der ehemaligen Staatlichen Grundschule „Christoph Martin Wieland“ und wünschen, dass Ihr Kind die Gemeinschaftsschule Weimar besucht und dort nach dem pädagogischen Konzept des Jenaplans bis zum Abitur lernen kann?
Bitte melden Sie Ihr Kind mit dem Formular „Anmeldung zum Schulbesuch Gemeinschaftsschule Jenaplan“ an der Staatlichen Gemeinschaftsschule Weimar an.
Sie wohnen im Einzugsbereich der ehemaligen Staatlichen Grundschule „Christoph Martin Wieland“ und wünschen aber nicht, dass Ihr Kind an der Gemeinschaftsschule Weimar beschult wird?
Bitte melden Sie Ihr Kind trotzdem in der Staatlichen Gemeinschaftsschule Weimar an und geben Sie auf dem Formular „Anmeldung zum Schulbesuch Gemeinschaftsschule Jenaplan“ die von Ihnen gewünschte staatliche Grundschule an.
Sie möchten, dass Ihr Kind nicht an der für Sie örtlich zuständigen Grundschule Ihres Schulbezirkes, sondern an der Staatlichen Gemeinschaftsschule Weimar eingeschult wird?
Auch in diesem Fall melden Sie Ihr Kind bitte in der örtlich zuständigen Grundschule Ihres Schulbezirkes an und vermerken auf dem Formular „Anmeldung zum Schulbesuch Grundschule“ den Wunsch nach Aufnahme an der Staatlichen Gemeinschaftsschule Jenaplan. Ein Gastschulantrag ist in diesem Fall nicht notwendig.
Förderzentrum
Sie haben für Ihr Kind ein sonderpädagogisches Gutachten und wünschen, dass Ihr Kind an einem Förderzentrum beschult wird?
Dann melden Sie Ihr Kind bitte zunächst trotzdem an der für Sie zuständigen Grundschule an. Laut § 119 Abs. 5 S. 2 der Thüringer Schulordnung setzt die Grundschule die zuständige Förderschule davon in Kenntnis.
Für alle mit der Einschulung im Zusammenhang stehenden Fragen stehen die Schulleiterinnen und Schulleiter gern zur Verfügung.