Erfurt: Stadt widerspricht dem „Corona-Drama im Pflegeheim“

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Die „Thüringer Allgemeine“ (TA) hat am 1. Dezember auf Seite zwei einen Artikel ihres Chefautors Martin Debes veröffentlicht („Corona-Drama im Pflegeheim“), der aus Sicht der Stadtverwaltung Erfurt mehrere Unwahrheiten über die Arbeit des städtischen Gesundheitsamtes widergibt. Um diese richtig zu stellen, hat Erfurts Oberbürgermeister Andreas Bausewein den TA-Chefredakteur Jan Hollitzer heute aufgefordert, an gleicher Stelle zeitnah eine Gegendarstellung der Stadtverwaltung Erfurt abzudrucken.

Stadt fordert Gegendarstellung in „Thüringer Allgemeine“

Der OB begründete diesen Schritt, den die Stadt äußerst selten geht, mit den demotivierenden Folgen des Artikels für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes. „Seit Monaten arbeiten die Frauen und Männer am Rande der Erschöpfung, auch abends und an den Wochenenden, um in der Landeshauptstadt die Pandemie in den Griff zu bekommen. Da ist es für sie ein Schlag ins Gesicht, wenn ihre Arbeit durch einen schlecht recherchierten Artikel so falsch dargestellt wird“, sagte er.

Falsche Behauptungen über Arbeit im „Carolinenstift“ und an Schulen

In dem Artikel geht es um die Arbeit des Erfurter Gesundheitsamtes speziell im Altenpflegeheim „Carolinenstift“ und allgemein an den Schulen der Stadt. Martin Debes behauptet, dass die Bewohnerinnen und Bewohner nach einem Corona-Ausbruch in der Einrichtung nicht ausreichend getestet werden. Zwar sei eine Ersttestung aller Bewohner und Mitarbeiter auf  SARS-CoV-2 erfolgt, aber keine Folgetestungen. „Die Bewohner testet niemand“, heißt es wörtlich.

Das Erfurter Gesundheitsamt weist hingegen darauf hin, dass die medizinische Versorgung der Bewohner durch die Hausärzte realisiert wird und diese bei auftretenden Symptomen neben der therapeutischen Versorgung der Patienten in der Regel auch einen Corona-Test durchführen. Dies ist bei den Bewohnern, die Symptome entwickelt haben, auch entsprechend der RKI-Richtlinien umgesetzt worden. Der Eindruck, dass das Gesundheitsamt Folgetests versäumt hat, ist also falsch. Nach der weitest gehenden Isolierung der Bewohner lag ein besonderes Augenmerk darauf, eine Verbreitung des Virus innerhalb der Einrichtung zu verhindern, daher wurde das gesamte Personal am Tag 7 nach dem Erstbefund durch das Erfurter Gesundheitsamt entsprechend der RKI-Empfehlungen erneut getestet. Darüber hinaus steht am 08.11.2020 eine weitere Testreihe aller Bewohner und des Personals an. „Nach fast abgelaufener Inkubationszeit erhalten wir dann einen Überblick über die aktuelle Gesamtsituation im Heim, um über Lockerungen oder die Verlängerung von Schutzmaßnahmen zu entscheiden.“ erläutert Winnie Melzer, die amtierende Amtsärztin.

Am 14. November wurden Schutzmaßnahmen veranlasst

Um das Infektionsgeschehen im „Carolinenstift“ schnellstmöglich einzudämmen, hatte das Amt für die Bewohner am 14. November  Schutzmaßnahmen veranlasst. Dazu gehören eine strikte Wohnbereichstrennung, die weitgehende Isolierung der Bewohner in den Zimmern sowie ein Besuchsverbot. Das gesamte Personal wurde verpflichtet, ausschließlich mit adäquater Schutzausrüstung (FFP2-Masken) zu arbeiten. Außerdem wurde es für die strikte Einhaltung des Reinigungs- und Desinfektionsregimes und die einzuhaltenden Schutz- und Dokumentationsmaßnahmen sensibilisiert.  All diese Maßnahmen fußen auf den Vorgaben des RKI.

Pflegeheim kann selbst testen

Laut Gesundheitsamt können Altenpflegeheime wie das „Carolinstift“ ihr Personal, Besucher und Bewohner mittels Antigentests eigenverantwortlich und selbstständig zu testen. Das wird durch die am 15.10.2020 in Kraft getretene Testverordnung  geregelt. Die Beschaffung und Durchführung dieser Tests erfolgt nicht über den Öffentlichen Gesundheitsdienst, sondern müssen die Träger selbst organisieren, was im „Carolinenstift“ scheinbar nicht passiert ist.

Dafür unterstellt der Geschäftsführer der Caritas-Trägergesellschaft Gundekar Fürsich dem Gesundheitsamt, dass es „personell überfordert“ ist. Fürsich beklagt auch, dass es schwierig sei, „dass wir Anordnungen nur mündlich bekommen und nicht als schriftlichen Bescheid.“

Über diese Aussage ist die amtierende Amtsärztin und kommissarische Leiterin des Erfurter Gesundheitsamtes verwundert. Denn sehr wohl hat das „Carolinenstift“ am 14.11.2020 die schriftliche Anordnung bekommen, die bereits vorab als E-Mail verschickt wurde. Auch die Verlängerung der Anordnung bis zum 03.12.2020 wurde am 21.11.2020 schriftlich zugeschickt. Die Aufforderung des Amtes an die Pflegeeinrichtung, sämtliche Veränderungen im Gesundheitszustand der Bewohner und Mitarbeiter, notwendige Krankenhauseinweisungen und Todesfälle anzuzeigen, wurde vom „Carolinenstift“ allerdings nicht befolgt. Bis zum heutigen Tag hat das Gesundheitsamt keinerlei Meldung von der Einrichtung erhalten.

Quarantäneanordnung kommt immer schriftlich

In dem Artikel der „Thüringer Allgemeine“ wird dem Gesundheitsamt auch vorgeworfen: „Auskünfte an Bürger, etwa in Quarantäneanfragen, wurden in vielen Fällen nur verzögert und – wie beim Carolinenstift – ausschließlich mündlich erteilt.“

Aus Sicht des Erfurter Gesundheitsamtes  ist das schlichtweg falsch. Denn bei jedem positiv getesteten Mitarbeiter der Pflegeeinrichtung wurde ermittelt und schriftlich eine Quarantäneanordnung zugestellt. Unabhängig davon, wird jede Kontaktperson zuvor telefonisch kontaktiert, aufgeklärt und mündlich in Quarantäne versetzt. Im Nachgang folgt dann das zugestellte Quarantäneschreiben. Derzeit arbeiten an der Bürgerhotline, in den verschiedenen Sekretariaten und hinter den verschiedenen Telefonnummern auch viele freiwillige Helfer, welche nicht zum ursprünglichen fachlich qualifizierten Personal des Gesundheitsamtes gehören. Daher werden die Bürger bei Unsicherheiten gebeten, Ihr Anliegen per Mail zu formulieren, die Mitarbeiter des Infektionsschutzes arbeiten das dann schnellstmöglich ab.

Gesundheitsamt informiert Eltern von Schülern telefonisch

Auch zu den Schulen schreibt der TA-Autor Verallgemeinerungen, die so nicht stimmen. Zitat: „So wurden bei positiven Corona-Fällen Jahrgänge oder Klassen nach Hause geschickt, ohne dass für die Betroffenen ein nachvollziehbares System erkennbar war. Auch wurden einige Schüler oder Eltern vom Amt angerufen, andere nicht.“

Das Gesundheitsamt erklärt dazu, dass grundsätzlich jede Familie durch die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes angerufen wird. Sollten diese niemanden erreichen, versuchen sie es auch mehrmals. Erfolgt die Erstmeldung am Wochenende informieren die Schulleiter in der Regel vorab über die Einschränkung des Schulbetriebes, die Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt erfolgt spätestens am Folgetag. Um alle Eltern telefonisch erreichen zu können, sind die Gesundheitsämter allerdings auf aktuell geführte Anwesenheitslisten angewiesen. Sind dort keine  aktuellen und gültigen Telefonnummern hinterlegt, oder sind die Betreffenden wiederholt nicht erreichbar, kann dies im Einzelfall dazu führen, dass lediglich die Quarantäneanordnung verschickt werden kann. Derzeit (Stand 02.12.20)  sind in Erfurt 16 Schulen und 6 Kitas von Infektionsgeschehen betroffen.

Quelle

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