Eisenach: Erweiterte Maskenpflicht in der Innenstadt und an Haltestellen

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Jens Bickel stellt Schild zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf. Foto: Stadt Eisenach

Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Fußgängerzone der Eisenacher Innenstadt, Markt, an Busbahnhöfen und Bushaltestellen

Am 2. Dezember ist die neue Allgemeinverfügung des Wartburgkreises in Kraft getreten, die auch für die kreisfreie Stadt Eisenach gilt. Kern der Verfügung ist die verbindliche Einführung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Fußgängerzonen der Eisenacher Innenstadt, an Busbahnhöfen und Bushaltestellen sowie auf Wochenmärkten im gesamten Kreis. Die Bereiche werden mit Hinweisschildern gekennzeichnet. Gem. der Thüringer Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung ist es unter anderem auch verpflichtend vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Hierzu zählen auch die Parkhäuser der Stadt Eisenach.

Die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs stellten heute (4. Dezember) insgesamt 14 Schilder, die auf die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes hinweisen, an allen Zugängen des Marktes sowie der Karl- und Querstraße auf. Die Einhaltung der Regelungen wird unter anderem vom Außendienst des Ordnungsamtes montags bis sonntags kontrolliert.

Oberbürgermeisterin Katja Wolf ruft die Eisenacherinnen und Eisenacher auf, sich auch weiterhin tapfer an die Regelungen zu halten und damit die Chance auf ein weiter moderates Infektionsgeschehen in der Stadt zu erhöhen: „Trotz aller Einschränkungen hatten wir in Eisenach bisher großes Glück, dass die Infektionszahlen eher gering ausgefallen sind. Wir sehen aber ringsum, wie schnell sich das ändern kann. In vielen Regionen Deutschlands kommen Gesundheitsämter und Kliniken trotz aller Vorsicht an ihre Grenzen und die Todeszahlen bewegen sich auf hohem Niveau. Ich bitte Sie eindringlich, die Situation auch weiterhin ernst zu nehmen. Passen Sie auf sich und Ihre Mitmenschen auf!“

Quelle: Stadtverwaltung Eisenach.

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