Weimar: Feuerwerksverbot in der Altstadt

0
710

Hinweis zur nachstehenden Allgemeinverfügung:

Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend § 41 Abs. 4 Satz 2 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) die Allgemeinverfügung und ihre Begründung in Gänze in der Stadtverwaltung Weimar, Ordnungsamt, Allgemeine Ordnungs- und Aufsichtsangelegenheiten, Schwanseestraße 17, Haus I, Zimmer 106, unter vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden kann. Weiterhin gilt die Allgemeinverfügung gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 ThürVwVfG am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Durchführung des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz – SprengG) i.V. mit der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)

Anordnung eines Abbrennverbotes für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 für die historische Altstadt der Stadt Weimar zum Jahreswechsel 2020 / 2021

Allgemeinverfügung

  1. Es wird angeordnet, dass am 31. Dezember und am 1. Januar 2021 in der Stadt Weimar auf dem Markt, dem Theaterplatz, dem Herderplatz und im Gebiet des Stadtschlosses sowie des Frauenplans pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 nicht abgebrannt werden dürfen.
  2. Das Gebiet des Marktes wird im Zusammenhang mit dieser Anordnung wie folgt eingegrenzt:

• nördlich beginnend an der Kaufstraße 1 über die Kaufstraße 2, Markt 3, 4, 5 bis zum Markt 6;
• östlich vom Markt 6 über Markt 10, 11, 12,13 bis zum Markt 19 (Hotel Elephant);
• südlich vom Markt 19 über Markt 20, 21, 22, 23, 24 bis zur Windischenstraße 1;
• westlich von der Windischenstraße 1 entlang dem Rathaus (Markt 1) bis zur Kaufstraße 1.

Das Gebiet des Theaterplatzes wird im Zusammenhang mit dieser Anordnung wie folgt eingegrenzt:

• nördlich entlang des Theaterplatz 2a;
• östlich entlang des Hauses der Weimarer Republik (ehem. Bauhaus-Museum) und des Wittumspalais;
• südlich entlang der Dingelstedtstraße 2;
• westlich entlang des Deutschen Nationaltheaters.

Das Gebiet des Herderplatzes wird im Zusammenhang mit dieser Anordnung wie folgt eingegrenzt:

• der gesamte Herderplatz einschließlich des Herderdenkmales und nördlich entlang der Stadtkirche St. Peter und Paul (Herderkirche).

Das Gebiet des Stadtschlosses wird im Zusammenhang mit dieser Anordnung wie folgt eingegrenzt:

• nördlich von der Einmündung Vorwerkgasse/Burgplatz Richtung Kegelplatz entlang der nördlichen Begrenzung der Grünanlage nördlich des Schlosses bis zur Ilm;
• östlich entlang der Ilm nach Süden bis zur Schnittstelle mit der verlängerten Straßenachse Ackerwand (Verlauf West-Ost);
• südlich von der Schnittstelle der verlängerten Straßenachse Ackerwand (Verlauf West-Ost) mit der Ilm bis zur Ackerwand (Verlauf Süd-Nord);
• westlich entlang der Ackerwand (Verlauf Süd-Nord) einschließlich des Parkplatzes vor dem Haus der Frau von Stein (Seifengasse, Puschkinstraße), weiterführend entlang der westlichen Begrenzung des Straßenverlaufs des Platzes der Demokratie bis einschließlich Grünen Markt und entlang der westlichen Begrenzung des Burgplatzes zur Einmündung Burgplatz/Vorwerkgasse/Kegelplatz.

Das Gebiet des Frauenplanes soll im Zusammenhang mit dieser Anordnung wie folgt eingegrenzt werden:

• im Nordwesten beginnend von der nordöstlichen Gebäudeecke Frauenplan 16, in gerader Linie zur gegenüberliegenden nördlichen Gebäudebegrenzung Frauentorstraße 17;
• im Nordosten von der Rückseite Frauentorstraße 17 entlang der östlichen Grenze Seifengasse 13, den Gehweg querend zur östlichen Grenze Seifengasse 8a;
• entlang der östlichen Gebäudeflucht Seifengasse 8a und der Grundstücksgrenze zwischen Ackerwand 11 und 13 zum Beethovenplatz im Südosten;
• vom Beethovenplatz (einschließlich der Zufahrt und dem Zugang zur Tiefgarage „Am Goethehaus“) entlang der Grenze zwischen Ackerwand 4 und Beethovenplatz 1 über die Bettina-von-Arnim-Straße weiterführend zwischen Bettina-von-Arnim-Straße 1 und 2 sowie Marienstraße 1a und 1b zur Marienstraße/Wielandplatz
• der gesamte Wielandplatz: von Marienstraße Nr. 1a entlang der Gebäudeflucht Marienstraße 2 und Wielandplatz 1 bis zur Amalienstraße 2 im Südwesten
• entlang der Gebäudefronten Amalienstraße 2, Wielandplatz 2 und 3 bis zur Mitte der Gebäudefront Wielandplatz 3 in der Steubenstraße, die Steubenstraße überquerend entlang der Grundstücksgrenze zwischen Steubenstraße 2 und 4 sowie der westlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Frauenplan 7 bis 15 bis zur nordöstlichen Gebäudeecke Frauenplan 16 im Nordwesten.

Die Lagepläne mit den eingetragenen Verbotszonen (Anlage) sind Bestandteil dieser Anordnung.

  1. Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 und 2 wird angeordnet.

Im Auftrag

Achim Keller
Dezernent
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz


externe Links:

Anlage: 5 Lagepläne

Markt

Frauenplan

Herderplatz

Burgplatz

Theaterplatz

Quelle.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein