SOK: Das gilt zu Silvester

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Nächtliche Ausgangssperre gilt erst ab 3 Uhr am Neujahrstag • Alkohol- und teilweises Böllerverbot im öffentlichen Raum • Kontaktbeschränkungen gelten unverändert

Für den bevorstehenden Jahreswechsel sehen die Infektionsschutz-Maßnahmen für Thüringen und den Saale-Orla-Kreis gewisse Sonderregelungen vor. Allerdings wird es anders als zu den Weihnachtsfeiertagen keine Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen geben. Damit sollen nicht zuletzt Neujahrsfeiern als potenzielle Ausbreitungsherde des Corona-Virus SARS-CoV-2 vermieden werden.

Ein generelles Alkoholverbot im öffentlichen Raum sowie die Vermeidung von Feuerwerk sollen zudem dazu beitragen, Menschenansammlungen zu vermeiden. Gelockert wird nur bei der nächtlichen Ausgangssperre.

Wen darf man zu Silvester treffen?

Eine Sonderregelung wie an Weihnachten gibt es nicht. Es gelten die gleichen Regelungen wie sonst auch. In der Öffentlichkeit darf man sich im Saale-Orla-Kreis nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts aufhalten.
Für den nicht-öffentlichen Bereich regelt die Landesverordnung, dass sich höchstens fünf Personen (zuzüglich Kinder unter 14 Jahren) aus zwei Haushalten treffen dürfen.

Gibt es ein Böllerverbot?

Es gibt kein generelles Verbot zum Zünden von Feuerwerkskörpern. Allerdings wird jedem empfohlen, in diesem Jahr darauf zu verzichten, da es erfahrungsgemäß schnell zu Zusammenkünften von Menschen führt.
Für bestimmte Orte ist es ausdrücklich untersagt, Feuerwerkskörper zu zünden. Dazu zählen die Bereiche vor allen Einzelhandelsgeschäften sowie alle öffentlichen Parkplätze im Saale-Orla-Kreis. Zusätzlich gilt das Verbot für folgende Bereiche:

• Schleiz: Vorplatz der Bergkirche, Neumarkt

• Pößneck: Kirchplatz, Klostergasse, Klosterplatz, Schulplatz, Gymnasiumhof, Fußweg unterhalb des Oberen Graben

• Bad Lobenstein: Markt, Topfmarkt, Kurpark, Platzplatz „Ardesia-Therme“

• Wurzbach: Sportplatz, Festplatz, Marktplatz

Darf man den Jahreswechsel im Freien verbringen?

Ja. Die nächtliche Ausgangssperre wird verkürzt. Statt von 22 bis 6 Uhr gilt sie in dieser Nacht lediglich von 3 bis 6 Uhr am Neujahrstag.

Darf man bei einem nächtlichen Spaziergang auf das neue Jahr anstoßen?
Nur, wenn man dabei auf alkoholische Getränke verzichtet. Für den gesamten öffentlichen Raum gilt – nicht nur zu Silvester – ein generelles Alkoholverbot.

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