Als Reaktion auf die ersten Fälle Thüringens hat der Saale-Orla-Kreis eine Allgemeinverfügung erlassen, in der die Aufstallung sämtlicher Geflügelbestände im Landkreis angeordnet wird.
Dazu sollen Geflügelhalter ihre Tiere entweder in geschlossenen Ställen oder aber in Volieren oder vergleichbaren Vorrichtungen unterbringen. „Sie müssen so beschaffen sein, dass Wildvögel nicht eindringen können und eine nach oben dichte Abdeckung haben. In Ausnahmen können bei schlechtem Wetter mit erhöhtem Niederschlag oder ab Windstärke 4 auch Gitter und Netze mit einer Maschenweite von maximal 25 Millimeter verwendet werden“, erklärt Amtstierarzt Lutz-Peter Klendauer. Für die Seitenbegrenzung dürfen neben Planen auch Gitter und Netzer mit der genannten Maschenweite zum Einsatz kommen.
Darüber hinaus sind alle Geflügelhalter im Saale-Orla-Kreis, die ihrer Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, aufgefordert, dies unverzüglich beim Veterinäramt nachzuholen.
Die Allgemeinverfügung tritt am morgigen Sonnabend, 9. Januar, in Kraft. Abrufbar ist sie auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.saale-orla-kreis.de im Bereich Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen. Zudem liegt sie in den Diensträumen des Veterinäramtes aus und kann nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden.
Ergänzend erließ das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz eine weitere Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest. Mit ihr werden Geflügelhalter zu Sicherheits- und Hygienemaßnahmen, wie dem regelmäßigen Desinfizieren von Gerätschaften oder dem Tragen von Schutzkleidung aufgefordert. Der Zukauf von neuem Geflügel über Geflügelmärkte, -börsen oder mobile Händler ist verboten. Auch diese Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamtes im genannten Bereich einsehbar.
Kontakt zum Veterinäramt Saale-Orla-Kreis: Telefon: 03663 / 488-193, 03663 / 488-198 – Fax: 03663 / 488-471 – E-Mail veterinaerwesen@lrasok.thueringen.de.
Quelle: Landratsamt SOK.