Gera: Allgemeinverfügung zur Stallpflicht für Geflügel

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In der vergangenen Woche hat die als Vogelgrippe bekannte Geflügelpest Thüringen erreicht. Es gab einen nachgewiesenen Ausbruch bei einem Hausgeflügelhalter im Landkreis Nordhausen. Als Reaktion darauf erlässt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Gera eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest, die am 12. Januar 2021 in Kraft tritt.

Darin wird angeordnet, dass Geflügel in geschlossenen Ställen gehalten werden muss (Aufstallung). Eine zweite Möglichkeit ist, eine Vorrichtung anzubringen, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Da die Geflügelpest vor allem durch Wildvögel übertragen wird, geht es bei diesen Maßnahmen darum, Kontakte zwischen Hausgeflügel und anderen Vogelarten unbedingt zu verhindern. Außerdem werden Geflügelhalter, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, aufgefordert, die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadtverwaltung Gera anzuzeigen.

Die Allgemeinverfügung wird in einer Sonderausgabe des Amtsblatts der Stadt Gera veröffentlicht. Dieses liegt an der Pforte des Rathauses zur Abholung bereit und ist zudem einzusehen unter: http://www.gera.de/amtsblatt

Quelle: Stadt Gera.

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