Die Stadtverwaltung wird schon eingezogene Beiträge für den Monat Januar mit den Beiträgen der Folgemonate verrechnen. Das betrifft Eltern, die ihren Nachwuchs in von der Stadt Eisenach betriebenen Kindergärten („Kita Zwergenland“ im Eisenacher Ortsteil Hötzelsroda, „Kita Kindertraum“ in der Schützenstraße und „Kita Spatzennest“ in der Schlachthofstraße) oder dem Schulhort betreuen lassen. Aus technischen Gründen erfolgte die Abbuchung bereits.
„Wir werden die Gebühren aber – analog zum Frühjahr 2020 – zurückerstatten, sobald das Kabinett hierfür grünes Licht gibt“, informiert Ingo Wachtmeister, Eisenacher Dezernent für Bildung, Jugend, Kultur, Soziales und Stadtentwicklung. Hintergrund ist, dass eine thüringenweit einheitliche Regelung noch aussteht. Die Bestrebungen von Seiten der Landesregierung sind noch nicht mit allen Verantwortlichen abgestimmt. Gegebenenfalls ist eine Gesetzesänderung nötig, um eine Kostenerstattung an die Eltern aber auch an die Träger umzusetzen, erklärt Wachtmeister.
Wie freie Träger der Kinderbetreuung mit der Gebührenerhebung umgehen, müssen Eltern bei der jeweiligen Einrichtung erfragen. Derzeit sind Schulen und Kindergärten in Thüringen wegen der Corona-Pandemie bis 31. Januar geschlossen. Vorgesehen ist, dass der Präsenzunterricht und der Kindergartenbetrieb ab dem 1. Februar im eingeschränkten Regelbetrieb fortgeführt werden. Ausführliche Informationen hat das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Soziales hier zusammengestellt.