Thüringen: Wirtschaftsminister gegen sogenannten “Landesfond”

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Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee hat den Vorschlag, Thüringen solle die Bundeshilfen für die Wirtschaft aus einem Landesfonds vorfinanzieren, als „gut gemeint, aber unpraktikabel“ zurückgewiesen. „So unzufrieden wir mit den Verzögerungen bei der Auszahlung der Bundeshilfen sein müssen: Diese Vorschläge genau in dem Moment, in dem das Verfahren endlich läuft, bewirken genau das Gegenteil – neue Verzögerungen“, sagte Tiefensee.

Denn: Der Vorschlag bedeute, dass neben dem vereinbarten deutschlandweit einheitlichen Verfahren des Bundes ein weiteres landesspezifisches Verfahren aufgesetzt werden müsste. Hierfür müssten vom Haushaltsgesetzgeber nicht nur zunächst die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden – auch hier müsste die entsprechende Programmierung, Antragsprüfung sowie eine spätere Mittelkontrolle und -verrechnung erfolgen. Damit bekäme die Thüringer Aufbaubank als ohnehin stark belastete Bewilligungsstelle des Landes neue, zusätzliche Aufgaben, die den gesamten Prozess weiter erschweren und verzögern würden, so der Wirtschaftsminister.

Zugleich wies Tiefensee darauf hin, dass es kaum hilfreich sei, gerade in dem Augenblick die Diskussion wieder von vorn zu beginnen, in dem die Auszahlungen endlich ins Laufen gekommen seien. Dies zeigt die aktuelle Antragsstatistik: Demnach haben bereits weit über 90 Prozent der Antragsteller für die November- und Dezemberhilfe eine Abschlagszahlung erhalten. Insgesamt wurden (vollständige Aus- sowie Anschlagszahlungen zusammen) ausgezahlt:

  • in der Novemberhilfe:                    34,4 Millionen Euro von     67,3 Millionen Euro beantragter Förderung (= 51,1%)
  • in der Dezemberhilfe:                    17,6 Millionen Euro von     47,1 Millionen Euro beantragter Förderung (= 37,4%)
  • in der Überbrückungshilfe II:         16,6 Millionen Euro von     23,2 Millionen Euro beantragter Förderung (= 71,5%)

Fazit Tiefensee: „Es ist besser, jetzt Kurs zu halten und mit den laufenden Auszahlungen zügig voranzukommen – statt nach aufwändigen landesspezifischen Zusatzverfahren zu rufen, die den gesamten Prozess eher weiter verzögern.“

Quelle

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