Thüringen bietet seit heute (Montag, 1.2.2021) eine Absicherung privater Veranstalter gegen coronabedingte Terminabsagen an: Dazu beteiligt sich das Land an den Ausfallkosten, die einem Veranstaltungsunternehmen entstehen, wenn Veranstaltungen oder Messen aufgrund einer Verschärfung oder Verlängerung von Infektionsschutzbestimmungen abgesagt werden müssen. Das betrifft zunächst alle Veranstaltungen, die zwischen dem 12. April und 30. Juni 2021 stattfinden sollen. Die sog. „Billigkeitsleistung“ umfasst bis zu 80 Prozent der bei einer Absage bereits angefallenen nutzlosen Ausgaben einer geplanten Veranstaltung, maximal jedoch 100.000 Euro pro Veranstaltung. Das Wirtschaftsministerium plant dafür Mittel aus dem Corona-Sondervermögen des Landes ein. Von der privaten Versicherungswirtschaft wird aktuell kein derartiges Absicherungsangebot vorgehalten. Parallel dazu habe er die Notwendigkeit einer solchen Ersatzleistung für ausgefallene Veranstaltungen auch an den Bund herangetragen, sagte Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee – „leider bisher erfolglos“. Deshalb habe sich das Land entschieden, ein solches Angebot umzusetzen.
„Wir wollen die Veranstaltungswirtschaft dabei unterstützen, nach dem Lockdown schnell einen Neustart zu schaffen. Ziel der geplanten Absicherung ist es, das Vertrauen der Branche in eine absehbare Erleichterung der Infektionsschutzbestimmungen zu stärken und damit wieder die Durchführung von Veranstaltungen zu ermöglichen“, so Tiefensee weiter. Die Branche sei in der Corona-Pandemie von Anfang an massiv in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit beeinträchtigt gewesen und durch den erneuten Lockdown hart getroffen worden. Hinzu kommt, dass die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens nach wie vor nicht genau absehbar ist, so dass auch weiterhin mit Einschränkungen gerechnet werden muss.
Die Absicherung des Landes kann ab sofort für alle Veranstaltungen ab dem 12. April in Anspruch genommen werden. Dann seien nach jetzigem Stand in nennenswertem Umfang wieder Veranstaltungen möglich, so der Minister: „Planungssicherheit ist für die Veranstaltungswirtschaft das A und O.“ Im Falle einer Verlängerung der geltenden Infektionsschutzbestimmungen oder einer erneuten Verschärfung nach einer zwischenzeitlichen Lockerung, die eine Veranstaltungsabsage zur Folge hätte, würde das Land dem Veranstalter anteilig die für die Veranstaltung bereits tatsächlich angefallenen Kosten ersetzen. (Voraussetzung ist in jedem Fall, dass sich die Ausrichter einer Veranstaltung an die grundlegenden Infektionsschutzbestimmungen der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung halten.)
Sollten die momentanen Einschränkungen schon vor dem 12. April gelockert werden, können auch schon früher geplante Veranstaltungen von der Absicherungsleistung des Landes abgedeckt werden. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass die Veranstaltung unter den bei Bewilligung jeweils geltenden Infektionsschutzbestimmungen hätte durchgeführt werden können.
Das Wirtschaftsministerium hat das neue Förderangebot eng mit der „Allianz der Thüringer Veranstaltungswirtschaft“ (AVwT) als Branchenvertretung abgestimmt. Für Ulrike Köppel, AVwT-Vorsitzende und Geschäftsführerin der weimar GmbH, ist die Absicherung des Landes ein wichtiges und richtiges Zeichen. „Wenn die Veranstaltungsbranche ihre Türen nach dem Lockdown öffnet, kommen leider nicht sofort Gäste zu Konzerten, Messen und Tagungen. Wir müssen aber den Neustart jetzt schon planen und brauchen dabei Unterstützung.“ Im Sinne einer langfristigen Unterstützung hofft der AVwT auf eine Verlängerung der „Billigkeitsleistung“ bis Ende 2021, denn viele Veranstalter und Locations planen mittlerweile erst für das zweite Halbjahr.
„Es ist existentiell, dass Veranstaltungspartner – ob Aussteller, Messeorganisator, Techniker oder Künstler – bei kurzfristigen coronabedingten Absagen nicht den Verlust ihrer Investition tragen müssen“, sagt Constanze Kreuser, Geschäftsführerin der RAM Regio Ausstellungs GmbH und Organisatorin der THÜRINGEN AUSSTELLUNG. „Dies schafft Vertrauen in den Markt und eröffnet Perspektiven für Veranstaltungen mit langen und teils jahresübergreifenden Vorbereitungszeiten.“
Der Zuschuss muss (wie eine Versicherung) vor Absage einer Veranstaltung bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) beantragt worden sein. Personalausgaben der Veranstaltungsunternehmen werden pauschal mit 25 Prozent der sonstigen Gesamtausgaben berücksichtigt. Vom Veranstalter gegenüber Vertragspartnern durchsetzbare Stornierungsgebühren werden als Eigenanteil berücksichtigt und reduzieren den Fördersatz, wenn sie den Eigenanteil übersteigen.
Mehr Informationen unter: https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Coronahilfe-Billigkeitsleistung-Veranstaltungswirtschaft