Weimar: Allgemeinverfügung für den heutigen Hygienespaziergang – Bekanntmachung der Stadt Weimar:
Vollzug des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz) in der derzeit gültigen Fassung
hier: „Hygienespaziergang“ am 08.02.2021
Die Stadt Weimar als zuständige Behörde erlässt folgende Allgemeinverfügung:
- Die Versammlung „Hygienespaziergang“ am 08.02.2021 ist als ortsfeste Kundgebung auf dem Theaterplatz in der Zeit von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr durchzuführen.
- Das Tragen und Brennen von Fackeln wird untersagt.
- Ersatzversammlungen im Bereich des Stadtgebietes Weimar sind untersagt.
- Für die Ziffern 1 bis 3 wird der Sofortvollzug gemäß § 80 VwGO angeordnet.
- Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in der Presse in Kraft.
- Die Allgemeinverfügung kann mit Begründung bei der Stadtverwaltung Weimar, Bürger- und Rechtsamt, Schwanseestraße 17, 99423 Weimar eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Weimar, Schwanseestraße 17, 99423 Weimar einzulegen.
Hinweis:
Es gelten die Infektionsschutzrechtlichen Regelungen. Auf die 3. Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung – 3. ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO-) wird hingewiesen.
Während der Kundgebung besteht die Mindestabstandsverpflichtung von 1,5 m und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.