Weimar: Allgemeinverfügung für den heutigen Hygienespaziergang

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Weimar: Allgemeinverfügung für den heutigen HygienespaziergangBekanntmachung der Stadt Weimar:

Vollzug des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz) in der derzeit gültigen Fassung

hier: „Hygienespaziergang“ am 08.02.2021

Die Stadt Weimar als zuständige Behörde erlässt folgende Allgemeinverfügung:

  1. Die Versammlung „Hygienespaziergang“ am 08.02.2021 ist als ortsfeste Kundgebung auf dem Theaterplatz in der Zeit von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr durchzuführen.
  2. Das Tragen und Brennen von Fackeln wird untersagt.
  3. Ersatzversammlungen im Bereich des Stadtgebietes Weimar sind untersagt.
  4. Für die Ziffern 1 bis 3 wird der Sofortvollzug gemäß § 80 VwGO angeordnet.
  5. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in der Presse in Kraft.
  6. Die Allgemeinverfügung kann mit Begründung bei der Stadtverwaltung Weimar, Bürger- und Rechtsamt, Schwanseestraße 17, 99423 Weimar eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Weimar, Schwanseestraße 17, 99423 Weimar einzulegen.

Hinweis:

Es gelten die Infektionsschutzrechtlichen Regelungen. Auf die 3. Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung – 3. ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO-) wird hingewiesen.

Während der Kundgebung besteht die Mindestabstandsverpflichtung von 1,5 m und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Quelle

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