Thüringen: Mehr Spielraum im Umgang mit Kita- und Schulöffnungen

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Landesregierung stärkt Gestaltungsspielraum bei Kindergärten und Schulen für Kreise mit hoher Inzidenz

Das Thüringer Gesundheitsministerium und das Thüringer Bildungsministerium haben die Regelungen zum Umgang mit Schulen und Kindergärten in Kreisen mit hoher Inzidenz angepasst. In einem Schreiben von Staatssekretärin Ines Feierabend (TMASGFF) und Staatssekretärin Dr. Julia Hessen (TMBJS), das den Landkreisen am Morgen übersandt worden ist, wird die Weisung des Gesundheitsministeriums vom 19. Februar 2021 neu gefasst und den Landkreisen und kreisfreien Städten ein größerer Beurteilungsspielraum eingeräumt. So können die Kommunen individueller auf das jeweilige Infektionsgeschehen reagieren. Es bleibt bei der Empfehlung, Schulen und Kindergärten ab einer Inzidenzzahl von 150 zu schließen. Es werden aber auch Maßnahmen aufgezeigt, die alternativ zu einer Schließung ergriffen werden könnten, je nachdem wie die konkrete Beurteilung der örtlichen Lage ausfällt.

Gesundheitsministerin Heike Werner:

„Das Infektionsgeschehen in Thüringen ist nach wie vor viel zu hoch. Deshalb muss es auch weiterhin regional Maßnahmen geben, die über die Regelungen der landesweit geltenden Verordnungen hinausgehen. Dabei stehen wir im Bereich der Kindergärten und Schulen weiter im besonders schwierigen Spannungsfeld zwischen dem größtmöglichen Gesundheitsschutz und dem Recht auf Bildung. Die jetzt getroffene Regelung schließt an die bestehende Hotspotstrategie an und gibt den Landkreisen und kreisfreien Städten die Möglichkeit, individuell entsprechend des Infektionsgeschehens vor Ort zu entscheiden. Dabei wird es auch weiter eine enge Abstimmung zwischen den örtlichen Verantwortungsträgern und den zuständigen Ministerien geben.“

Bildungsminister Helmut Holter erklärt: „Das Infektionsgeschehen in Thüringen ist weiter stark zweigeteilt: Kreisen mit vergleichsweise niedriger Infektionszahl stehen weiter Kreise mit sehr hohen Inzidenzen gegenüber. Das müssen wir gemeinsam weiter intensiv beobachten und dabei gleichzeitig ausloten, unter welchen Bedingungen jeweils noch das beste Maß an Präsenzunterricht und Betreuung ermöglicht werden kann. Es bleibt uns nichts anderes übrig, als hier differenziert in den Kreisen vorzugehen, um der Schülerinnen und Schüler, der Kindergartenkinder wie auch der Familien willen.“

Vorgesehen ist eine enge Abstimmung der Maßnahmen zwischen der jeweiligen Kommune und den zuständigen Ministerien. Die Landkreise setzen die dann vereinbarten Maßnahmen jeweils mit zeitlich befristeten Allgemeinverfügungen um. Einrichtungen und Eltern muss Gelegenheit gegeben werden, sich auf beabsichtigte Schließungen einzustellen; die Kommunen sollen in Allgemeinverfügungen daher einen Vorlauf von zwei bis drei Werktagen einräumen. Auch soll möglichst ein Gleichlauf zwischen Maßnahmen im Bildungsbereich und anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens angestrebt werden.

Mögliche zusätzliche Maßnahmen für Kindergärten und Schulen in Kreisen mit hoher Inzidenz (>150) sind:

·         getrenntes Vorgehen in den Bereichen Kindergarten, Primarstufe und Sekundarstufe

·         mögliches lokales Vorgehen bei lediglich lokalen Infektionshäufungen

·         Angebot von mehrmaligen wöchentlichen Testungen für Personal und Schülerinnen und Schüler durch die Kommunen

·         Anordnung einer Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht ab Klasse 1

·         Untersagung des Singens und des Instrumentalunterrichts mit Aerosol-Emissionen

·         Untersagung des Sportunterrichts

·         Anordnung versetzter Unterrichtszeiten, wenn die Schülerbeförderung entsprechend angepasst wird

·         Anordnung des Mindestabstands in den Klassenstufen 1 bis 4, wenn die Schulträger ausreichend große Räume zur Verfügung stellen können.

Das Vorgehen der Gesundheitsämter bei Infektionsfällen in Einrichtungen bleibt von der Weisung unberührt.

Gemeinsame Medieninformation:

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

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