SOK: Osterfeuer nur unter strengen Auflagen

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Kontrolliertes Abbrennen ohne Zuschauer durch Feuerwehren vor Ort möglich

Das Abbrennen der in einigen Orten und Gemeinden des Saale-Orla-Kreises üblichen Osterfeuer ist auch in diesem Jahr nur unter besonderen Auflagen möglich.

Auch wenn die derzeitige Thüringer Verordnung, die Veranstaltungen und Zusammenkünfte untersagt, vorerst nur bis zum 31. März gilt, ist mit großer Sicherheit davon auszugehen, dass öffentliche Veranstaltungen mit Festcharakter und einer Vielzahl von Teilnehmern an Ostern noch nicht wieder möglich sein werden.

Das kontrollierte Abbrennen eines Osterfeuers durch die Freiwilligen Feuerwehren ist also nur erlaubt, insofern dies ohne Anwesenheit der Bevölkerung stattfindet. Die Einsatzkräfte und die Verantwortlichen vor Ort müssen die geltenden Infektionsschutzregelungen einhalten und ein Hygienekonzept vorhalten. Außerdem sollten die Baum- und Strauchschnitthäufen zum Schutz von nistenden Vögeln oder anderen Kleintieren vor dem Abbrennen noch einmal umgesetzt werden.

Der aktuelle Stufenplan der Thüringer Landesregierung zur schrittweisen Öffnung von derzeit geschlossenen Bereichen ermöglicht Traditions- und Outdoor-Veranstaltungen im gewohnten Sinne – also mit Besuchern und feierlicher Umrahmung – erst ab einer stabilen 7-Tages-Inzidenz von unter 50 mit positiver Infektionsentwicklung, sprich einem Abwärtstrend.

Im Falle einer anhaltend hohen Inzidenz im Saale-Orla-Kreis und gleichbleibender Regelungen in Thüringen träfen die Einschränkungen auch für die beliebten Brauchtumsfeuer zum 1. Mai zu. Eine endgültige Aussage, ob und wie die traditionellen Maifeuer in diesem Jahr stattfinden können, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.

Autor: Landratsamt des Saale-Orla-Kreises, Schleiz.

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