Der Preis wird gemeinsam vom Thüringer Wirtschaftsministerium, der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT), dem TÜV Thüringen e. V. sowie der Ernst-Abbe-Stiftung vergeben und richtet sich vor allem an kleine und mittelständische Unternehmen (KNU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks, aber auch an Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Anmeldung zur Teilnahme bis 30. Juni 2021
Innovationen sind die Grundlage jeglichen Fortschritts und bilden eine wesentliche Basis dauerhaft erfolgreicher Unternehmensentwicklung. Mit dem Wettbewerb um den 24. Innovationspreis Thüringen 2021 soll die wirtschaftliche Bedeutung von zukunftsfähigen Innovationen vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks herausgestellt werden. Gleichzeitig sollen Unternehmen bestärkt werden, Innovationskultur in ihrer Firmenphilosophie zu verankern und strategisch nachhaltig zu nutzen.
Im Vordergrund des Wettbewerbs stehen die Forschung und die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleitungen.
Mit insgesamt 100.000 Euro Preisgeld ist der Innovationspreis Thüringen einer der höchstdotierten Landesinnovationspreise in Deutschland. Der Preis wird in den Kategorien „Tradition & Zukunft“, „Industrie & Material“, „Digitales & Medien“ sowie „Licht & Leben“ für herausragende Thüringer Innovationen vergeben. Zudem kann die Jury einen „Sonderpreis für Junge Unternehmen“ vergeben, mit dem das engagierte Wirken besonders junger Thüringer Firmen gewürdigt wird und diese in ihrer Weiterentwicklung unterstützen soll.
Bewerbungen für den 24. Innovationspreis Thüringen 2021 können bis zum 30. Juni 2021 (23:59 Uhr) online eingereicht werden.
Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, Einzelpersonen, Handwerksbetriebe, Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Thüringen haben.
Zum Wettbewerb eingereicht werden können innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, die überwiegend in Thüringen entwickelt, gestaltet und/oder gefertigt wurden bzw. in Thüringen wirtschaftlich verwertet werden.
Die Innovationen müssen seit Kurzem auf dem Markt eingeführt sein (Markteinführung liegt nicht länger als zwei Jahre zurück) oder stehen kurz vor ihrer Markteinführung und haben Aussicht auf eine erfolgreiche Etablierung am Markt.
Zur Bewertung von Gestaltungsaspekten ist soweit möglich eine gegenständliche Bewerbung bzw. eine Angabe zu Besichtigungsmöglichkeiten des Bewerbungsgegenstandes erwünscht.
Die Teilnehmer sind aufgerufen, auf die Qualität der eingereichten Bewerbungsunterlagen zu achten, da diese die Entscheidungsgrundlage der Jury darstellen.
Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei.
Eine erneute Teilnahme ist bei Erfüllung der oben genannten formellen Bedingungen möglich.