Erfurt: diese Lockerungen treten ab 21. Mai in Kraft

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Erfurt liegt seit gestern (19. Mai 2021) mit einer Inzidenz von 67,8 den fünften Werktag in Folge unter dem Schwellenwert von 100. Damit treten am Freitag die Regelungen der Verordnung des Freistaats Thüringen und damit zahlreiche Lockerungen in Kraft.

„Wir beobachten Entspannung an allen Fronten“, freut sich Oberbürgermeister Andreas Bausewein. Die Situation in den Krankenhäusern habe sich beruhigt. Die Außengastronomie darf am Freitag mit Terminbuchung öffnen, Gäste müssen keinen negativen Corona-Test vorlegen. Kindertageseinrichtungen und Schulen kehren zurück in Phase „Gelb 2“. Damit entfällt ab Freitag der Wechselunterricht. Die Ausgangsbeschränkungen der Bundesnotbremse gelten nicht mehr. Eine neue Allgemeinverfügung der Stadt Erfurt hebt außerdem das Verbot des Alkoholverzehrs im Innenstadtbereich auf.

Testpflicht für Zoo und Buga entfällt

Ab Freitag müssen Zoo- oder Buga-Besuchende keinen Negativ-Test mehr vorlegen. Auch das Zugangsticket für die Bundesgartenschau muss nicht mehr zusätzlich zur Eintrittskarte gebucht werden. „Damit sinken die Hürden für den Buga-Besuch erheblich“, sagte Buga-Geschäftsführerin Kathrin Weiß. Der Online-Ticketverkauf bleibt jedoch die bevorzugte Variante. „Bestandteil unseres Schutzkonzepts ist, dass Karten vorab gekauft werden sollen, damit es im Kassenbereich nicht zu unnötigen Menschenansammlungen kommt“, so Weiß. „Restkarten gibt es weiterhin vor Ort.“

Für die Außengastronomie ist wie im gesamten Stadtgebiet eine Terminbuchung notwendig. Die jeweiligen Kontaktdaten werden auf dem Gelände und der Internetseite der Buga gut sichtbar platziert. „Ich bin überzeugt, dass die Gastronomen im ganzen Stadtgebiet kreative Lösungen finden werden, um auch spontane Restaurantbesuche zu ermöglichen“, so Bausewein.

Bezüglich der Testkapazitäten ist die Stadt aktuell in Gesprächen mit den Anbietern. „Auch wenn mit dem Wegfall der Buga-Tests einige Standorte überdimensioniert sind, fehlt in der Innenstadt ein Testzentrum. Aktuell prüfen wir, wo wir weitere Testmöglichkeiten einrichten können“, sagte der Oberbürgermeister. Denkbar sei das Angermuseum.

Klare Regelungen vom Land gefordert

„Wir wissen um die Existenzängste von Gastronomen und Einzelhändlern“, so Andreas Horn, Beigeordneter für Sicherheit und Umwelt. „Daher werden wir wie im vergangenen Jahr die Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie oder die Warenpräsentation erlassen.“ Es soll ein Zeichen der Stadtverwaltung sein.

„Leider können wir als Stadt in vielen Bereichen nicht mehr als Zeichen zu setzen“, sagte Steffen Linnert, Beigeordneter für Finanzen, Wirtschaft und Digitalisierung. „Bildlich gesprochen liegt die ganze Innenstadt auf der Intensivstation. Die betroffenen Unternehmen haben nur Chancen zu überleben, wenn man ihnen umsetzbare Regeln gibt.“ Linnert appelliert an Land und Bund: „Wir werden das dauerhafte Testen in dieser Dimension nicht durchhalten. Die Hygieneregeln sind wirksam. Wir müssen uns davon verabschieden, dass wir auch den letzten Positiven erwischen.“

Damit weist er insbesondere auf den niedrigen Prozentsatz an Positiv-Ergebnissen aus den durchgeführten Schnelltests hin. „Aus 27.820 Tests, die in den vom Gesundheitsamt beauftragten Testzentren in der letzten Woche durchgeführt wurden, fielen nur 24 positiv aus, 4 davon waren auch im PCR-Test positiv“, so Bausewein. Die Stadtspitze fordert daher den Freistaat auf, die Teststrategie zu überdenken, den Stufenplan verbindlich festzuschreiben und klare, verbindliche Regeln aufzustellen. „Wir stehen in gutem Kontakt, um unsere Forderungen einzubringen“, zeigt sich der Oberbürgermeister zuversichtlich.

Modellprojekte für Buga und Kultur denkbar

Stadt und Buga gGmbH wollen zeitnah ein Modellprojekt zur Öffnung der geschlossenen Gebäude auf der Buga – das betrifft zum Beispiel die Hallen, das Danakil und die Peterskirche – beim Freistaat einreichen. Gleiches soll für die Öffnung von Kultureinrichtungen geprüft werden. „Der Aufwand ist enorm hoch, insbesondere für unser Gesundheitsamt, das seit 15 Monaten am Limit arbeitet“, so Bausewein. „Diese Anstrengungen machen also nur Sinn, wenn die neue Landesverordnung hier weiterhin keine erreichbaren Perspektiven bereithält.“ Derartige Modellprojekte müssen jeweils wissenschaftlich begleitet werden und sind auf 14 Tage befristet.

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