Weimar: Diese Lockerungen gelten ab heute

0
817

Seit Dienstag liegt die 7-Tage-Inzidenz in Weimar den fünften Werktag in Folge unter der Marke von einhundert. Damit können nach der aktuellen Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung im Stadtgebiet Weimar ab Donnerstag, 20. Mai, weitere Lockerungen in Kraft treten.

Diese Regeln gelten:

  • AHA + L-Regeln sind weiterhin einzuhalten und alle nicht notwendigen Kontakte zu reduzieren
  • Gleichstellung der Geimpften und Genesenen:
    Die Immunisierung und somit Befreiung von der Testpflicht kann nachgewiesen werden durch:
    • den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff,
    • den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder
    • den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff
  • Ausgangssperre entfällt ab Donnerstag, 0 Uhr
  • Kontaktbeschränkung: Treffen eines Haushaltes mit max. zwei fremden Personen, aus zwei zusätzlichen verschiedenen Haushalten
  • Beerdigungen bis 35 Personen
  • Eheschließungen bis 35 Personen
  • Maskenpflicht: Im ÖPNV und beim Friseur reicht eine medizinische Maske, für Kinder ab 6-14 Jahren eine Alltagsmaske. Das gleiche gilt weiterhin in Geschäften, Dienstleistungsbetrieben, Arztpraxen, bei Gottesdiensten und Fahrschulen.
  • Einzelhandel ist vollständig geöffnet; für Geschäfte des nicht-täglichen Bedarfs gilt für die Kunden:
    • negatives Testergebnis oder Nachweis als genesen bzw. vollständig geimpft, Kontaktnachverfolgung; pro Kunde 10 m2 Verkaufsfläche bei den ersten 800 m2, je 20 m2 pro Kunde ab 800 m2
  •  Körpernahe Dienstleistungen: Öffnung aller körpernahen Dienstleistungen sowie Solarien; Kunden müssen nur ein negatives Testergebnis oder Nachweis als genesen bzw. vollständig geimpft vorweisen, wenn mind. eine qualifizierte Gesichtsmaske nicht dauerhaft getragen werden kann.
  • Blut- und Plasmaspende: Öffnung mit Hygieneschutzkonzept und Kontaktnachverfolgung möglich
  • Gastronomie: Öffnung der Außengastronomie mit Termin und Kontaktnachverfolgung. (Innenräume bleiben geschlossen)
  • Übernachtungsangebote für touristische Zwecke: Ist nur auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen/Häusern zulässig; Kontaktnachverfolgung erforderlich; Hotels bleiben geschlossen
  • Kultur und Freizeiteinrichtungen: Autokinos, Außenbereiche von Museen und Zoos, Tierparks, botanische Gärten, Gedenkstätten, Burgen und andere Sehenswürdigkeiten, Musik- und Jugendkunstschulen für Einzelunterricht dürfen öffnen; Kontaktnachverfolgung erforderlich.
  • Sport:
    • Kontaktloser Individualsport unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen
    • Kontaktloser Sport für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren unter freiem Himmel in Gruppen bis 5 Personen erlaubt; negatives Testergebnis für Trainer/Trainerin nötig
    • Schwimmbäder sind weiterhin nur für medizinisch notwendige Angebote der Rehabilitation und Schwimmunterricht geöffnet – zusätzlich zum seit 17.5. in Weimar wieder möglichen Schulschwimmen (Anfangsschwimmunterricht)
    • Fitnessstudios sind weiterhin nur für medizinisch notwendige Angebote der Rehabilitation geöffnet.
  • Schulen: Präsenzunterricht für alle. Die Organisation dieser Phase in der jeweiligen Schule obliegt der Schulleitung. Daher kann es unterschiedliche Verfahrensweisen geben. Die Masken- und Testpflicht bleibt bestehen.

„Wir wollen in Weimar außerdem weitere Bereiche perspektivisch öffnen. Wir beantragen daher noch in dieser Woche bei der Landesregierung eine zunächst 14-tägige Öffnung von Museen, Galerien und Gedenkstätten im Innenbereich. Weitere Normalisierungen sollen zusätzlich in der Außengastronomie (ohne vorherige Terminvergabe), bei Sport und Veranstaltungen im Außenbereich, Ausstellungen, Freibädern und touristischen Übernachtungen erprobt werden“, erklärte Oberbürgermeister Peter Kleine. „Wir werden unseren Antrag einschließlich des erweiterten Modellkonzeptes morgen beim Thüringer Wirtschaftsministerium einreichen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir mit unseren positiven Erfahrungen aus der ersten Phase des Weimarer Modellprojektes weitere Schritte in Richtung Normalisierung gehen können. Ich appelliere aber eindringlich an die Landesregierung, dass sie in der nächsten Verlängerung der Landesverordnung eine klar definierte Perspektive sowie die Bedingungen für die weitere Normalisierung des Lebens aufzeigt und dabei nicht mehr nur die reinen Inzidenzwerte zugrunde legt.“

QuelleMit dem heutigen Dienstag liegt die 7-Tage-Inzidenz in Weimar den fünften Werktag in Folge unter der Marke von einhundert.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein