Thüringen: Neuer MDR Staatsvertrag in Kraft

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Am heutigen Tage tritt der novellierte Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk in Kraft, den die drei mitteldeutschen Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gemeinsam auf den Weg gebracht haben.

Mit dem nach 30 Jahren erstmals überarbeiteten Staatsvertrag liegt dem MDR somit eine zukunftsfähige, der digitalen Entwicklung Rechnung tragende, gesetzliche Grundlage für seine Arbeit und Struktur vor.

Verbunden mit dieser Neufassung ist auch die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014 über die staatsfern zu organisierende Gremienbesetzung.

Medienstaatssekretär Malte Krückels betont: „Für Thüringen war es wichtig, mit dieser Novelle eine klare Erwartungshaltung gegenüber der Drei-Länder-Anstalt zu formulieren, die Ressourcenverteilung zwischen den drei Staatsvertragsländern künftig ausgewogener und gerechter vorzunehmen. Das ist uns neben vielen anderen zukunftsorientierten Regelungen ein besonderes Anliegen.“

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