Uniklinik Jena: Zungenschrittmachersystem gegen Schnarchen

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Als einziges Zentrum in Thüringen prüfen die HNO-Experten des Universitätsklinikums Jena die Wirksamkeit eines neuen Schrittmachers gegen Schnarchen und Atemaussetzer im Schlaf. Jetzt konnten sie den ersten Schrittmacher implantieren.

Bei der Nachuntersuchung ist Dr. Juliane Priese sehr zufrieden. Vor einer Woche hat die HNO-Fachärztin bei Enrico Walther in einem minimalinvasiven Eingriff einen neuartigen Zungenschrittmacher eingesetzt. Er ist der erste Patient, der am Universitätsklinikum Jena an der Wirksamkeitsprüfung des neuen Systems teilnimmt.  In acht Wochen wird er wiederkommen, damit in der Jenaer HNO-Klinik der implantierte Teil des Systems aktiviert werden kann. Den äußeren Schrittmacherteil muss er dann nur nachts unter das Kinn kleben, tagsüber kann er entfernt werden.

„Zungenschrittmacher sind eine Behandlungsmöglichkeit für das Schlafapnoesyndrom, wenn Patienten oder Patientinnen mit einer Schlafmaske nicht zurechtkommen, was bei etwa einem Drittel der Fall ist“, so Studienleiterin PD Dr. Gerlind Schneider. Beim obstruktiven Schlafapnoesyndrom stören Schnarchen und Atemaussetzer den erholsamen Schlaf und erhöhten so das Risiko für einen Schlaganfall und Herzinfarkt. Ursache für den gestörten Schlaf ist die Erschlaffung der Muskulatur, die die oberen Atemwege vorübergehend blockiert. Die übliche Behandlung erfolgt mit einer Nasen- oder Gesichtsmaske, die durch Überdruck im Mund-Nasen-Raum die Atemwege im Schlaf offenhält. Ein Zungenschrittmacher erreicht dies durch die Stimulation des Zungenmuskelnervs und die Aktivierung der erschlaffenden Muskulatur.

Als einziges Studienzentrum in Thüringen nimmt die Jenaer HNO an einer Beobachtungsstudie zum neu entwickelten Schrittmacher teil. Patienten mit Schnarchen und Atemaussetzern oder Problemen mit einer Maskentherapie des obstruktiven Schlafapnoesyndroms können sich unter Tel. 03641/9329393 oder per E-Mail an Gerlind.Schneider@med.uni-jena.de melden. In der Sprechstunde für schlafbezogene Atemstörungen erfolgt dann die weitere Abklärung und die Beratung zu verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten. Bei Erfüllung der Einschlusskriterien kann der Schrittmacher implantiert werden. Insgesamt werden die Studienteilnehmer über fünf Jahre nachbeobachtet, um weitere Daten über die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des neuen Schrittmachers zu erhalten.

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