Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen gestartet – Veranstaltungen können registriert werden

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Vergangene Woche hat der Bund in enger Kooperation mit den Ländern einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen geschaffen. Mit dem geschnürten Paket des Bundes für Kulturveranstaltungen werden Veranstalterinnen und Veranstalter ermutigt, trotz pandemiebedingten Unsicherheiten kulturelle Veranstaltungen anzubieten. Für den Sonderfonds stehen bis zu 2,5 Milliarden Euro Fördermittel bereit. Die Thüringer Landesregierung hat bereits die Weichen gestellt, damit die Mittel möglichst schnell verausgabt werden können. Das Kabinett hat kürzlich grünes Licht gegeben.

Die Umsetzung des Hilfsprogramms übernimmt die Thüringer Staatskanzlei in Zusammenarbeit mit der GFAW.

Seit 15. Juni 2021 können Kulturveranstaltungen über die Seite Sonderfonds-Kulturveranstaltungen.de registriert werden.

„Gemeinsam mit dem Bund haben die Länder ein wichtiges Förderinstrument geschaffen. Ich freue mich sehr über den Start des Sonderfonds, der dazu beitragen soll, Kultur wieder erlebbar zu machen. Er ist ein ganz wichtiger Schritt vor allem für Kulturschaffende, aber auch für alle Zuschauerinnen und Zuschauer, die sehnlichst auf Kulturveranstaltungen gewartet haben“, sagt Thüringens Kulturstaatssekretärin Tina Beer.

Der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei wesentlichen Bausteinen:

Zum einen mit einer Wirtschaftlichkeitshilfe, die kleinere Veranstaltungen fördern soll, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 01. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 01. August 2021 zur Verfügung. Durch eine Bezuschussung der Einnahmen aus Ticketverkäufen werden so die wirtschaftlichen Risiken reduziert und die Planbarkeit und Durchführbarkeit von Veranstaltungen verbessert.

Daneben stellt der Sonderfonds ab dem 1. September 2021 eine Ausfallabsicherung bereit, die Kulturveranstaltungen ab 2.000 Besucherinnen und Besuchern dadurch Planungssicherheit verschafft, dass im Falle coronabedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen von Veranstaltungen ein Teil der Ausfallkosten durch den Fonds übernommen wird.

Der Freistaat Thüringen unterstützt die Durchführung unter anderem von Kulturveranstaltungen bereits aus dem vom Thüringer Landtag beschlossenen Sondervermögen in der Richtlinie über die Gewährung einer Billigkeitsleistung für Festivals.

„Der Sonderfonds des Bundes leistet einen immensen Beitrag Kultur wieder live erlebbar zu machen“, so Tina Beer weiter. „Allen Thüringer Veranstalterinnen und Veranstaltern lege ich es ans Herz, sich jetzt mit den Möglichkeiten der Registrierung zu befassen. Der Fond startet am 1. Juli. Der Kultursommer 2021 kann kommen!“

Unter Sonderfonds-Kulturveranstaltungen.de werden in umfassenden FAQ die Rahmenbedingungen der Wirtschaftlichkeitshilfe und der Ausfallabsicherung erläutert. Ab sofort sind zudem die Beratungsleistungen der bundesweiten Telefonhotline 0800 6648430 ausgebaut. Die Registrierung von Kulturveranstaltungen ist ausschließlich online möglich.

Um die Vielfalt und Lebendigkeit der Thüringer Kulturszene trotz der Corona-Krise zu erhalten, bringt der Freistaat Thüringen verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Kultur auf den Weg.
Hier finden Sie eine Übersicht über alle Förder- und Informationsmöglichkeiten im Freistaat.

Quelle

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