Derzeit wird die aktuelle Verordnung des Gesundheits- und des Bildungsministeriums zu Infektionsschutzmaßnahmen im Juli noch erarbeitet, sie soll in der kommenden Woche in Kraft treten. Aufgrund des großen Informationsinteresses kann das Bildungsministerium jedoch bereits eine Orientierung geben, wie mit Abiturfeiern im privaten Veranstaltungsrahmen umgegangen werden wird. Laut derzeitigem Planungsstand ist vorgesehen, dass private Veranstaltungen mit mehr als 70 Besucherinnen und Besuchern im Freien bzw. mit mehr als 30 Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen beim örtlichen Gesundheitsamt mindestens fünf Werktage im Voraus angemeldet werden müssen. Abibälle und andere Feiern fallen unter diese Regelung.
Veranstaltungen zur Zeugnisübergabe wiederum gelten in der Regel als schulische Veranstaltungen. Finden sie im schulischen Rahmen statt, gelten hierzu die Infektionsschutzkonzepte der Schulen.
Veranstalterinnen und Veranstalter von Abiturfeierlichkeiten sollten sich daher bereits vorab um eine Anmeldung der Veranstaltung beim örtlichen Gesundheitsamt bemühen. Es gilt der letztliche Regelungswortlaut. Entscheidungen der örtlichen Behörden bleiben vorbehalten.
Der Abiturzeugnistermin in Thüringen ist in diesem Jahr der 9. Juli.