Thüringen: GRW-Regionalförderung fällt zukünftig geringer aus

0
739

Bund und Länder haben die Gebietskarte für die Förderung strukturschwacher Regionen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) neu festgelegt. Danach gelten rund 40 Prozent der Gebiete in Thüringen inzwischen als wirtschaftlich stärker, so dass die GRW-Förderung hier zukünftig geringer ausfällt. „Thüringen weist inzwischen deutlich stärkere Wirtschaftsstrukturen auf als noch 2014“, betont Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee.

Das sei nicht zuletzt Ergebnis der GRW-Förderung als wichtigstem Instrument der Investitionsförderung in Thüringen. Seit 2015 sei insgesamt fast eine Milliarde Euro GRW-Förderung an Unternehmen und in wirtschaftsnahe Infrastrukturen im Freistaat geflossen. „Im Fokus steht mit den neuen Regularien nun die gezielte Förderung von heute noch wirtschaftlich schwächeren Gebieten.“ Auf dieser Basis wolle das Wirtschaftsministerium in den kommenden Wochen mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern die Eckpunkte für die künftige GRW-Förderung im Freistaat ab 2022 erarbeiten.

„Die neue Förderkarte zeigt die unterschiedliche Entwicklung von städtischen Regionen und ländlichen Gebieten. Insbesondere die Städte Erfurt, Weimar und Jena und ihre Einzugsgebiete haben sich wirtschaftlich gut entwickelt“, so Tiefensee weiter. Zu dieser positiven Entwicklung habe die GRW-Förderung der vergangenen Jahre als wichtigstes Instrument der Investitionsförderung erheblich beigetragen. Von insgesamt einer Milliarde Euro GRW-Mittel flossen von 2015 bis 2020 gut 600 Millionen Euro in die Förderung von Unternehmen, etwa 350 Millionen Euro in Infrastrukturprojekte. Investitionen von rund 3,8 Milliarden Euro konnten so angeschoben, mehr als 3.000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

„Die neue Karte zeigt, dass die ländlichen Regionen jedoch weiterhin Unterstützung benötigen“, betont Tiefensee. Damit konzentriert sich die Förderung zukünftig auf etwa 60 Prozent der Landesfläche, während in der noch laufenden Förderperiode bis Ende 2021 noch alle Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen einheitlich als C-Fördergebiet eingestuft sind.

Von allen 22 Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten werden künftig noch 14 zum C-Fördergebiet gehören. Im C-Fördergebiet wird es dabei grundsätzlich folgende beihilferechtlich zulässige Höchstsätze geben: 15 Prozent für die Förderung von Großunternehmen; für mittlere Unternehmen 25 Prozent und für kleinere Unternehmen 35 Prozent (bisherige Förderung im C-Gebiet lag bei 10, 20 und 30 Prozent). In den Landkreisen Greiz und Altenburger Land sowie in Suhl kommen weitere 5 Prozent wegen ungünstiger demografischer Entwicklung hinzu.

Die anderen acht Landkreise und kreisfreien Städte sind künftig als D-Fördergebiet eingestuft. Für diese Regionen erhält der Freistaat geringere Mittel und kann diese aufgrund fehlender EU-beihilferechtlicher Spielräume nur begrenzt zur Unternehmensförderung einsetzen. Insbesondere ist hier keine Förderung von Großunternehmen mehr zulässig. Die Förderung von mittleren Unternehmen ist auf 10 Prozent und von kleinen Unternehmen auf 20 Prozent der beihilfefähigen Kosten begrenzt. Die beihilfefreie Unterstützung der wirtschaftsnahen Infrastruktur kann allerdings auch in diesen Regionen weiterhin vollumfänglich erfolgen.

Gleichzeitig sinke auch der Finanzrahmen der GRW in Thüringen um rund 18 Prozent, wodurch der Kofinanzierung der GRW-Bundesmittel mit Landesmitteln künftig noch größere Bedeutung zukomme, betont Tiefensee weiter. Jährlich stehen künftig Bewilligungsmittel von etwa 140 Millionen Euro einschließlich der Landesmittel zur Verfügung (bisher etwa 170 Millionen), die sich auf die Investitionsförderung für gewerbliche Unternehmen und die Infrastrukturförderung verteilen. Mit den neuen Leitlinien erhöhen sich also die möglichen Fördersätze im C-Gebiet, allerdings sinkt das zur Verfügung stehende Gesamtbudget. Dies müsse bei der Ausgestaltung der künftigen Förderbedingungen berücksichtigt werden, betonte Tiefensee: „Unser Ziel ist es, die neuen Förderhöchstsätze weitgehend auszuschöpfen. Dies darf aber nicht dazu führen, dass die zur Verfügung stehenden GRW-Mittel jeweils schon nach einem halben oder dreiviertel Jahr ausgeschöpft sind und wir Förderstopps verhängen müssen. Diese Fragen und die weitere Ausrichtung der künftigen GRW-Förderung werden wir deshalb sehr sorgfältig mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern diskutieren und das weitere Vorgehen abstimmen.“

Grundlage der Neuausrichtung bilden die neuen EU-Regionalleitlinien und der sogenannte GRW-Regionalindikator, mit dem die Strukturschwäche in verschiedenen Bereichen wie Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Infrastruktur und Demographie abgebildet wird. Neben der wirtschaftlichen Entwicklung in den Regionen führt auch die Neujustierung des Indikatoren-Systems zu Verschiebungen unter den Fördergebieten, wobei Thüringen von der stärkeren Gewichtung des demografischen Wandels profitiert. Die neue Einteilung greift ab Anfang 2022. Dann sinkt der Anteil an wirtschaftlich schwach ausgewiesenen Regionen (C-Fördergebiete) von bisher rund 26 Prozent auf rund 18 Prozent. Nur noch in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt werden nach wie vor alle Regionen als strukturschwach ausgewiesen, während mehrere Regionen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen mittlerweile stärkere Strukturindikatoren aufweisen, als etliche strukturschwächere Regionen in den alten Ländern.

Quelle

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein