Polizei Jena mit Sicherheitshinweisen zur E-Scooter Nutzung

0
654

E-Scooter beziehungsweise E-Roller als Fortbewegungsmittel erfreuen sich immer größerer Beliebtheit und sind gerade aus deutschen Großstädten bereits jetzt nicht mehr wegzudenken. Neben den Komfort und der Flexibilität vor allem auf kürzeren Strecken, gehen mit der permanenten Verfügbarkeit dieser Fahrzeuge auch erhebliche Gefahrenquellen einher. Während für E-Roller die gleichen führerscheinrechtlichen Voraussetzungen gelten wie bei Motorroller, ist die Ausgangslage bei E-Scootern eine andere. Ein Führerschein ist nicht notwendig, das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Eine Helmpflicht besteht nicht. E-Roller dürfen nur von einer Person gefahren werden. Das gilt selbst dann, wenn mit zwei Personen das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Ein weiteres wichtiges Thema ist der Versicherungsschutz. So ist für E-Roller eine Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben und muss durch eine entsprechende Plakette am Fahrzeug nachgewiesen werden. Diese erinnern an die bekannten Mofa-Kennzeichen – nur in kleiner.

Viele Nutzer von E-Scooters unterschätzen insbesondere das Thema Alkohol vollkommen. Denn hier gelten die gleichen strengen Regeln beziehungsweise Promillegrenzen wie für andere motorisierte Verkehrsteilnehmer. Fahranfänger müssen sich also auch hier an die 0,0-Grenze halten, ansonsten gilt die bekannte 0,5-Promillegrenze. Bei Ausfallerscheinungen kann sogar bereits ab einem Wert von 0,3-Promille ein Bußgeld zwischen 500,- Euro bis hin zu 1.500,- Euro oder im schlimmsten Fall der Entzug des Führerscheins drohen. Auch eine Strafbarkeit kommt in Betracht. Noch deutlich mehr Ärger steht Ihnen ins Haus, wenn Sie außerdem angetrunken eine andere Person mit dem E-Roller verletzen – sogar eine Gefährdung ist bereits ausreichend – oder wenn Sie ein anderes Fahrzeug beschädigen.

Aber die Kontrolle diesbezüglich liegt allein beim Nutzer. Denn zumeist zieren das Stadtbild Leihgeräte, welche über eine App freigeschaltet werden können. Eine weitere Kontrolle bezüglich der Fahrtüchtigkeit des Nutzers erfolgt hier nicht. Und genau das birgt die vielen Gefahren, sowohl für den Nutzer als auch für andere Verkehrsteilnehmer.

Wer also sicher E-Roller und E-Scooter fahren will, sollte nüchtern sein und einen Helm tragen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein