Thüringen: Jahresbericht 2020 zum Technischen Verbraucherschutz veröffentlicht

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Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat heute den Jahresbericht zum Technischen Verbraucherschutz in Thüringen für das Jahr 2020 veröffentlicht. Der Bericht dokumentiert die Ergebnisse der Kontrolltätigkeit aus den Bereichen „Technischer Verbraucherschutz“ und „Marktüberwachung“. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit lag 2020 pandemiebedingt u. a. bei der Marktüberwachung von Persönlicher Schutzausrüstung sowie der Überwachung des Medizinprodukterechts.

Dazu erklärt Ministerin Heike Werner: „Die Corona-Pandemie war auch für die Thüringer Marktüberwachung das beherrschende Thema des Jahres 2020. Mit Beginn der Pandemie bestand weltweit ein massiver Mangel an Persönlicher Schutzausrüstung, Medizinprodukten und Arzneimitteln. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz waren hier von Anfang an gefragt: sowohl beim Inverkehrbringen von Medizinprodukten, wie medizinischer Gesichtsmasken oder FFP2-Masken, als auch bei der Überprüfung der zentral über Land beschafften Schutzausrüstung für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser. Hierfür möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz meinen persönlichen Dank aussprechen. Sie alle haben die Herausforderungen der Corona-Pandemie sehr gut gemeistert! Der gleichbleibend hohe Standard beim Technischen Verbraucherschutz in Thüringen spricht für Ihre Leistung. Gerade in diesen Pandemiezeiten ist ein guter Verbraucherschutz unverzichtbar.“

Der Bereich Marktüberwachung ist im Freistaat beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz im Dezernat „Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung“ angesiedelt. Das Dezernat vollzieht aber nicht nur Überwachungsaufgaben auf dem Gebiet Produktsicherheit und Medizinprodukte, sondern kümmert sich auch um Pyrotechnik oder Gasflaschen sowie um den Strahlenschutz.

Ausgewählte Ergebnisse

Marktüberwachung von Persönlicher Schutzausrüstung

Im Rahmen der zentralen Beschaffungsaktivitäten des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz für Schutzausrüstungen, Medizinprodukte und Arzneimittel zur Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie wurden zu zahlreichen von Händlern angebotenen Medizinprodukten die mitgelieferten Gebrauchsanweisungen, Kennzeichnungsangaben, Konformitäts- und sonstigen Prüfbescheinigungen – insbesondere für medizinischen Mundschutz, Schutzkittel und medizinische Handschuhe – auf Seriosität geprüft und soweit möglich die Rechtmäßigkeit des Inverkehrbringens der Produkte beurteilt. Durch ca. 90 fachliche Begutachtungen für die Beschaffungsstelle, konnte die Anzahl der Fehlkäufe von Medizinprodukten ohne oder mit gefälschten Zertifikaten bzw. Prüfnachweisen deutlich reduziert werden.

Zudem wurden insgesamt 150 Zollkontrollmitteilungen über die Einfuhr der Schutzgüter Persönliche Schutzausrüstungen und Medizinprodukte kontrolliert. In diesem Zusammenhang gab und gibt es mehrfach Einsätze am Flughafen Erfurt, um eingehende Lieferungen von Schutzausrüstungen stichprobenartig auf die Einhaltung der Vorschriften zum Inverkehrbringen zu kontrollieren.

Überwachung des Medizinprodukterechts

Neben Aktivitäten zur Produktsicherheit ist die Überwachung des Medizinproduktrechts ein wesentlicher Bestandteil der Aufgaben des technischen Verbraucherschutzes. Schwerpunkte der Tätigkeiten waren im Jahr 2020 z. B. die Überwachung der Betreiberpflichten in Gesundheitseinrichtungen und die Überwachung von in Thüringen ansässigen Herstellern bzw. Erstinverkehrbringern von Medizinprodukten. Auch und gerade in diesem Bereich spielten pandemiebedingte Sonderaufgaben eine große Rolle.

2020 wurden 87 Erstanzeigen von Medizinprodukten von in Thüringen ansässigen Herstellern bzw. Bevollmächtigten oder Einführern geprüft und im Medizinprodukte-Informationssystem des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) registriert.

Unter diese 87 Erstanzeigen befanden sich:

  • 40 Anzeigen von Medizinprodukten, die bereits nach der neuen europäischen Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte in den Verkehr gebracht wurden. Es handelt sich jeweils um Medizinprodukte der niedrigsten Risikoklasse I.
  • 4 Anzeigen zu medizinischen Masken von drei verschiedenen thüringischen Herstellern zur Sicherstellung der heimischen Produktion von dringend benötigten Schutzausrüstungen zur Bekämpfung der SARS CoV-2-Pandemie,
  • Anzeigen zum Inverkehrbringen von In-vitro-Diagnostika von drei verschiedenen Herstellern, darunter wiederum
    • 2 Anzeigen zu Covid-19 Antikörper-Schnelltests und
    • 2 Anzeigen zu Covid-19 Antigen-Schnelltests

Der vollständige Bericht ist online abrufbar unter:

https://www.tmasgff.de/publikationen

Quelle

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