Datenpanne in der Landesverwaltung: Datenverluste wohl nur in Ausnahmefällen

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Zur Berichterstattung in Thüringen und überregionalen Medien (z.B. „Datenpanne: 350 Smartphones & Tablets der Landesverwaltung gelöscht“) stellt das Thüringer Finanzministerium richtig:

Entgegen der Berichterstattung ist ein unwiederbringlicher Datenverlust auf einigen Geräten nicht unmittelbar auf die Störung zurückzuführen, sondern dessen Ursache liegt auch in der unsachgemäßen Speicherung der persönlichen Daten durch die betroffenen Nutzer, die diese direkt auf den Geräten vorgenommen und nicht im TLRZ abgesichert haben.

Alle Daten die datenschutzkonform in der Thüringer Verwaltungscloud abgelegt werden, sind dort abgesichert. Das Speichern von Daten, wie z.B. Telefondaten auf den mobilen Endgeräten selbst, ist nicht gestattet, bzw. kann hierfür keine Sicherung durch das TLRZ erfolgen.

Am 23. Juli kam es zur Störung von dienstlichen mobilen Endgeräten der Landesverwaltung, die durch einen Konfigurationsfehler verursacht wurden. Nach Bekanntwerden der Störung hat das Thüringer Landesrechenzentrum (TLRZ) umgehend Gegenmaßnahmen eingeleitet aufgrund dessen ein Großteil der betroffenen Geräte zeitnah wieder aktiviert werden konnten, sodass ein Zugriff auf E-Mails, Outlook-Kalender und Outlook-Kontakte wiederhergestellt werden konnte.

Im Rahmen der Auswertung der Störung wurde vom CIO des Freistaates, Herrn Staatssekretär Dr. Hartmut Schubert zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen angewiesen, die das Risiko für solche Störungen in Zukunft verringern und die damit verbundenen Auswirkungen einer solchen Störung besser begrenzen lassen.

Das TLRZ hatte noch einmal die wichtigsten Informationen zur Nutzung von MDM-gemanagten mobilen Endgeräten in einem Factsheet zusammengefasst und den IT-Fachreferaten der Fachressorts zur Verfügung gestellt, um solche Datenverluste in Zukunft zu vermeiden.

Quelle

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