Thüringer Schulen, die sich um ein mobiles Impfteam bemühen wollen, haben nun die Möglichkeit dazu. Ab sofort ist im Thüringer Impfportal (www.impfen-thueringen.de) die Seite „Impfen an Schulen“ freigeschaltet, über die Schulen Kontakt zur Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) aufnehmen können und die nötigen Informationen zur Organisation von schulortnahen Impfterminen erhalten.
Bildungsminister Helmut Holter erklärt dazu: „Wir wollen Schulgemeinschaften, die ein schulortnahes Impfangebot wünschen, dabei unterstützen, das zu organisieren. Jetzt kann es flächendeckend losgehen. Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte sollten nun die Frage, ob ein Impfteam an die Schule kommen soll, miteinander diskutieren, zum Beispiel in den Versammlungen, die zu Schuljahresbeginn stattfinden. Klar ist: Die Hauptsäulen der Impfung für Familien bleiben die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und die Impfstellen und -zentren. Aber nicht immer ist das wohnortnah zu bewerkstelligen. Oft haben Menschen bisher auch aus anderen Gründen gezögert. Das Impfen an Schulen bzw. in einer schulortnahen Räumlichkeit kann daher dort eine Rolle spielen, wo es in den Schulgemeinschaften einen Bedarf nach einem niedrigschwelligen Impfangebot gibt. Ich danke der Kassenärztlichen Vereinigung für diese Möglichkeit. Impfen ist der beste Schutz gegen die Pandemie.“
Hintergrund:
Mobile Impfteams der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen spielen seit Beginn der Thüringer Impfstrategie eine große Rolle. Sie impfen beispielsweise in Pflege- und Senioreneinrichtungen. Auf Wunsch impfen die mobilen Impfteams nun auch in Schulen. Thüringen hatte bereits zeitig nach Einführung zugelassener Impfstoffe Impfangebote für Schul- und Kindergartenpersonal unterbreitet. Seit Juni 2021 gibt es zugelassenen Impfstoff auch für die Altersgruppe von 12 bis 17 Jahren. Seit 19. August 2021 empfiehlt die Ständige Impfkommission die Impfung dieser Altersgruppe.
Die Impfungen an oder im Umfeld von Schulen sollen nicht während des Unterrichts bzw. der Unterrichtszeiten erfolgen. Die Begleitung Minderjähriger durch mindestens ein Elternteil zum Impftermin ist vorgesehen.