Bundespräsident Steinmeier hat Bundeskanzlerin Merkel und den Ministerinnen und Ministern der Bundesregierung ihre Entlassungsurkunden überreicht. Er hat sie aber auch gebeten, die Amtsgeschäfte bis zur Bildung einer neuen Regierung fortzuführen. Die entsprechende Regelung für diese formellen Schritte findet sich im Grundgesetz.
Es ist „eine Kanzlerschaft, die man zu den großen in der Geschichte dieser Republik zählen kann.“ In seiner Rede zur Entlassung der Bundeskanzlerin und der Kabinettsmitglieder dankte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier für den „Dienst an der Demokratie“. Anschließend überreichte er ihnen im Schloss Bellevue in Berlin die Entlassungsurkunden.
Das Ende der Amtszeit der Bundesregierung ist mit der konstituierenden Sitzung des neuen Deutschen Bundestages verbunden. Diese fand bereits am Vormittag – 30 Tage nach der Bundestagswahl – statt. So legen es die Artikel 39 und 69 des Grundgesetzes fest. Da Bundeskanzlerin Merkel dem neuen Bundestag nicht als Mitglied angehört, nahm sie auf der Gästetribüne an der Konsitituierung des Parlamentes teil.
Kanzlerwahl und Regierungsbildung
Der nun 20. Bundestag wird aber demnächst einen neuen Bundeskanzler wählen. Das erfolgt laut Artikel 63 des Grundgesetzes auf Vorschlag des Bundespräsidenten. Für die Wahl benötigt man die sogenannte „Kanzlermehrheit“, also mehr als die Hälfte der Stimmen der Bundestagsabgeordneten.
m solch eine Mehrheit zu erreichen, können sich mehrere Parteien zu einer Koalition zusammenschließen. Die hierfür notwendigen Verhandlungen sind bis zur konstituierenden Sitzung des Bundestages häufig noch nicht abgeschlossen. Dies ist auch in der jetzigen 20. Wahlperiode der Fall, sodass die Bundeskanzlerin nicht mehr amtierend ist, aber auch noch kein Amtsnachfolger gewählt wurde.
Geschäftsführende Bundesregierung
Für diese Konstellation sieht das Grundgesetz vor, dass die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler auf Ersuchen des Bundespräsidenten bis zur Ernennung des jeweiligen Nachfolgers geschäftsführend im Amt bleibt. Eine entsprechende Bitte hat der Bundespräsident am Dienstag an die Bundeskanzlerin gerichtet. Auch die Mitglieder des Bundeskabinetts sind verpflichtet, die Geschäfte auf Ersuchen der Bundeskanzlerin oder des Bundespräsidenten weiterzuführen. Auf diese Weise kann die Zusammensetzung der ehemaligen Bundesregierung auch nach dem Beginn der Geschäftsführung bis zur Kanzlerwahl beibehalten werden.
Eine geschäftsführende Regierung besitzt dieselben Befugnisse wie eine „regulär“ im Amt befindliche Regierung. Bislang war es allerdings gängige Staatspraxis, keine weitreichenden Entscheidungen zu treffen, die eine nachfolgende Bundesregierung binden würden. Dies betrifft unter anderem folgenreiche finanzielle oder personelle Entscheidungen, aber auch die Verabschiedung von Gesetzentwürfen selbst. Die Bundesregierung bleibt vollständig handlungsfähig, bis eine neue Regierung gebildet worden ist.
Bei der konstituierenden Sitzung eines Bundestages wird auch der Präsident oder die Präsidentin des Parlamentes gewählt. Traditionell hat die stärkste Fraktion hierbei das Vorschlagsrecht. Am Dienstag wurde die SPD-Abgeordente Bärbel Bas von der Mehrheit des Hauses zur Präsidentin des Bundestages gewählt.