Die EU-Kommission hat neue Vorschriften für das digitale COVID-Zertifikat der EU angenommen. Damit wird für Reisen innerhalb der EU ein verbindlicher Anerkennungszeitraum von neun Monaten (genau 270 Tage) für Impfzertifikate festgelegt. Mit diesem Anerkennungszeitraum werden die Empfehlungen des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten berücksichtigt, denen zufolge Auffrischungsimpfungen spätestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie erfolgen sollen. Das Zertifikat bleibt für einen weiteren Zeitraum von drei Monaten über diese sechs Monate hinaus gültig, damit sichergestellt ist, dass die nationalen Impfkampagnen angepasst werden können und die Bürgerinnen und Bürger Zugang zu Auffrischungsdosen haben. Darüber hinaus hat die Kommission heute auch die Vorschriften für die Kodierung von Impfzertifikaten angepasst. Damit genügend Zeit für die technische Umsetzung des Anerkennungszeitraums und die Kampagnen der Mitgliedstaaten für Auffrischungsimpfungen bleibt, gelten die neuen Vorschriften ab dem 1. Februar 2022.
Stella Kyriakides, Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, erklärte: „Eine harmonisierte Gültigkeitsdauer des digitalen COVID-Zertifikats der EU ist eine Voraussetzung für eine sichere Freizügigkeit und eine Koordinierung auf EU-Ebene. Dieses wertvolle Instrument für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen kann seine Stärke nur entfalten, wenn es in der gesamten EU kohärent eingesetzt wird.“
Eine verbindliche Gültigkeit von Impfzertifikaten wird gewährleisten, dass die Reisemaßnahmen der Mitgliedstaaten weiterhin koordiniert werden, wie dies vom Europäischen Rat im Anschluss an seine letzte Tagung vom 16. Dezember 2021 gefordert wurde. Mit den neuen Vorschriften wird sichergestellt, dass die jeweiligen Beschränkungen auf den besten jeweils verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie auf objektiven Kriterien beruhen. Ein verbindlicher Anerkennungszeitraum der Impfzertifikate ist für das Funktionieren des Binnenmarkts von entscheidender Bedeutung und wird Klarheit für EU-Bürgerinnen und -Bürger schaffen, die ihr Recht auf Freizügigkeit wahrnehmen.
Mit den neuen Vorschriften für Reisen innerhalb der EU werden die unterschiedlichen Vorschriften in den Mitgliedstaaten harmonisiert. Wie die Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU gelten die neuen Vorschriften für die Anerkennung nur im Zusammenhang mit Reisen. Die Mitgliedstaaten werden zwar ermutigt, sie anzugleichen, um Reisenden Sicherheit zu bieten und Störungen zu verringern, doch können sie bei der Verwendung der Zertifikate auf nationaler Ebene unterschiedliche Vorschriften einführen.
Kodierung von Impfzertifikaten
Darüber hinaus hat die Kommission heute auch die Vorschriften für die Kodierung von Impfzertifikaten angepasst. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass Impfzertifikate, die den Abschluss der ersten Impfserie belegen, immer von Impfzertifikaten unterschieden werden können, die nach einer Auffrischungsdosis ausgestellt wurden.
Auffrischungsdosen werden wie folgt gekennzeichnet:
3/3 für eine Auffrischungsdosis nach einer ersten Impfserie mit zwei Einzeldosen.
2/1 für eine Auffrischungsdosis nach der Impfung mit einer Einzeldosis oder der Verabreichung einer Dosis eines aus zwei Einzeldosen bestehenden Impfstoffs an eine genesenen Person.