Neue Corona-Regeln ab 28. Dezember

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Die Corona-Lage ist weiterhin sehr ernst, obwohl die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen Tagen leicht zurückging. Die neue Virusvariante Omikron zeigt in anderen Ländern, dass sich die Zahl der Infizierten innerhalb weniger Tage verdoppelt. Darauf haben Bund und Länder nun reagiert und weitere Einschränkungen vereinbart. Die aktuellen Regeln im Überblick.

  • Bund und Länder haben am 21. Dezember 2021 angepasste Corona-Regeln vereinbart. Sie gelten als einheitliche Mindeststandards. Die besonders betroffenen Bundesländer können darüberhinausgehende Regelungen treffen. 
  • Ab dem 28. Dezember 2021 werden private Kontakte auch von Geimpften und Genesenen eingeschränkt. Treffen sind noch mit maximal zehn Personen erlaubt.
  • Für alle Bürgerinnen und Bürger gilt grundsätzlich eine Maskenpflicht überall dort, wo Menschen auf engem Raum zusammenkommen. Es wird weiterhin der Pandemie-Lage angemessene Abstands- und Zugangsregeln sowie Hygienekonzepte geben. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
  • Um die Ausbreitung des Virus zu bremsen, gilt an vielen Stellen eine 2G- beziehungsweise 3G-Regel.
  • Aufgrund der aktuellen Corona-Lage hat der Bundestag Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschlossen. Unter anderem müssen Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen bis zum 15. März 2022 einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen. Die Einzelheiten finden Sie hier.

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