TÜV Verband: das ändert sich für Autofahrer 2022

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Im Jahr 2022 treten im Prüf- und Zertifizierungswesen wieder zahlreiche Neuerungen in Kraft. Der TÜV-Verband zeigt, was sich für Wirtschaft und Verbraucher:innen ändert 

Schutzmasken im Verbandskasten
Alle Autofahrer:innen in Deutschland haben die Pflicht, im Pkw einen Verbandkasten mitzuführen. Seit dem Jahr 2014 dürfen nur noch Verbandskästen verkauft werden, die der DIN-Norm 13164 entsprechen. Für das Jahr 2022 ist eine Anpassung der Norm geplant, die den Inhalt des Notfallsets definiert. Zukünftig sollen zwei medizinische Gesichtsmasken als Teil des Verbandkastens mitgeführt werden müssen. Ab wann genau die neue Vorschrift gilt, steht noch nicht fest, denn hierfür ist eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erforderlich. Wer keinen Verbandkasten mitführt, riskiert bei einer Verkehrskontrolle mit dem Auto ein Verwarnungsgeld bis zu 10 Euro.

Führerscheinumtausch startet
Ab 2022 wird der Führerscheinumtausch zur Pflicht. Bis zum Jahr 2033 müssen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in ein EU-einheitliches Dokument umgetauscht werden. Für Führerscheininhaber:innen der Geburtsjahre 1953 bis 1958 endet die Frist eigentlich schon am 19. Januar 2022. Die Verkehrsministerkonferenz hat am 10. Dezember 2021 jedoch eine Verlängerung der Umtauschfrist beschlossen, da viele Führerscheinstellen wegen der Corona-Pandemie nur eingeschränkt arbeitsfähig sind. Es soll nun ein bundeseinheitliches Verfahren abgestimmt werden, falls bei einer Kontrolle ein abgelaufener Altführerschein vorgelegt wird. Es ist geplant, von der eigentlich fälligen Geldbuße in Höhe von 10 Euro abzusehen und eine halbjährige Frist zum Nachreichen eines gültigen EU-Führerscheins einzuräumen.

Fahrassistenzsysteme werden Pflicht
Fahrassistenzsysteme wie das Antiblockiersystem (ABS) oder das Elektronische Stabilitätsprogramm (ESP) leisten bereits seit Jahren einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Jetzt wird der Einbau weiterer Assistenzsysteme in Neufahrzeugen verpflichtend. Diese so genannte Ausrüstungspflicht gilt ab Juli 2022 in der EU für neue Fahrzeugmodelle, die im Rahmen der „Typgenehmigung“ für den europäischen Markt zugelassen werden. Ab Juli 2024 gilt die Einbaupflicht dann für alle Neufahrzeuge. Beispiele für Assistenzsysteme sind Notbremsassistent, Spurhalteassistent, Rückfahrassistent oder Müdigkeitswarner. Für Lkw und Busse werden endlich Abbiegeassistenten zur Pflicht. Die Systeme warnen die Fahrer:innen, wenn sich Radfahrende oder Fußgänger:innen im toten Winkel des Fahrzeugs befinden.

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