Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Ministerium sieht keine Gefährdung von Versorgungstrukturen

0
719
Pixabay License

Die Thüringer Gesundheitsstaatssekretärin Ines Feierabend hat gestern die betroffenen Branchen- und Trägerverbände, Kammern, Ersatzkassen und kommunalen Spitzenverbände per Videoschalte zu einem gemeinsamen Arbeitstreffen zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Thüringen eingeladen. Das Treffen folgte auf eine Reihe von Einzelgesprächen mit den unterschiedlichen Akteuren und fand im direkten Anschluss an die erste Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum gleichen Thema statt.

Im Zentrum des Termins standen der gegenseitige Informationsaustausch und die Einschätzung der Lage in Thüringen. Dazu erklärt die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner: „Die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist ein Thema, das uns intensiv beschäftigt. Wir alle sind uns einig, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht nur eine wichtige Schutzmaßnahme für Risikopatienten und vulnerable Gruppen ist, sondern auch für die Beschäftigten in den Bereichen der Gesundheitsversorgung und der Pflege. Zudem sehen wir sie als ersten Schritt zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht, über die gestern im Bundestag erstmalig beraten wurde. Es geht also nicht um das Ob der Teilimpfpflicht, sondern um das Wie. Diesbezüglich haben wir großes Verständnis für die Verunsicherung und die Bedenken aller Beteiligten. Umso wichtiger ist es, den gemeinsamen Austausch zu fördern, Abläufe transparent zu machen und weiter zügig mit den Ländern die notwendigen Klärungen herbeizuführen, um zu einem bundesweit abgestimmten Verfahren zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu kommen.“

Diesbezüglich wurden in dem Treffen die aktuellsten Arbeitsstände erörtert und die bestehenden Fragen, soweit möglich, gemeinsam mit allen Beteiligten geklärt bzw. zusammengetragen. Das Thüringer Gesundheitsministerium hat zugesichert, diese in die Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzubringen.

Themenschwerpunkte des Treffens waren:

  1. Verfahrensweisen zur Umsetzung unter anhaltender Belastung der Gesundheitsämter:

Für die Gesundheitsämter wird ein erheblicher Verwaltungsaufwand entstehen, der auf eine bereits angespannte Personalsituation nach zwei Jahren Pandemielage und wahrscheinlich auch in der Spitze der Omikron-Welle trifft. Um die Ämter zu entlasten, haben die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder am 22. Januar das Bundesgesundheitsministerium dazu aufgefordert, die rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen für eine bundeseinheitliche, digitale Meldeplattform zur Benachrichtigung zu schaffen, vgl. https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?uid=265&jahr=2022. Hierdurch soll der Verwaltungsaufwand deutlich minimiert werden. Darüber hinaus finden intensive Abstimmungen auf Bund-Länder-Ebene statt, um die offenen Fragen des Gesetzesvollzugs zu klären und bundesweit einheitliche Verfahrensweisen dafür zu entwickeln. Dies betrifft beispielsweise die engere Definition des betroffenen Personenkreises, die organisatorische und datenschutzkonforme Umsetzung der Meldeverpflichtungen sowie die Vereinbarung von Entscheidungsgrundlagen und Ermessensspielräumen zum Aussprechen von Betretungs- oder Betätigungsverboten durch die Gesundheitsämter. Ziel ist die Erarbeitung eines Umsetzungserlasses für Thüringen im Februar 2022 als Handreichung für die Gesundheitsämter.

  1. Situation in Thüringen:

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind in den von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffenen Einrichtungen und Unternehmen zwischen zehn und 25 Prozent der Beschäftigten ungeimpft. Die Impfquote liegt demzufolge grundsätzlich über dem Landesschnitt. Dennoch ist ein Teil der in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen tätigen Personen derzeit noch nicht vollständig geimpft und könnte die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum Anlass für eine berufliche Umorientierung nehmen. Es ist zu erwarten, dass dadurch das Gesundheitssystem lokal und zeitlich begrenzt vor Versorgungsproblemen stehen könnte. Davon, dass es zu einer Gefährdung einzelner Versorgungstrukturen insgesamt kommen wird, ist aber nach jetzigem Kenntnisstand nicht auszugehen. Notwendige Vorbereitungen zur kurzfristigen Aktivierung entsprechender Hilfsstrukturen werden in den Clustern der kritischen Infrastruktur getroffen.

  1. Umgang mit Novavax:

Besondere Erwähnung fand die angekündigte Einführung des Novavax-Impfstoffs vorrausichtlich ab der achten Kalenderwoche 2022. Der Impfstoff soll in Thüringen prioritär für bisher nicht geimpfte Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich zur Verfügung gestellt werden. So sollen Beschäftigte, die einer COVID-19-Schutzimpfung mit einem mRNA- oder Vektorimpfstoff bisher skeptisch gegenüberstanden, vorrangig das Angebot einer Impfung mit dem sogenannten Totimpfstoff erhalten. Diejenigen Beschäftigten, die glaubhaft versichern, sich in absehbarer Zeit vollständig impfen lassen zu wollen, erhalten ausreichend Gelegenheit, die Impfserie abzuschließen, ohne sofort mit Sanktionen rechnen zu müssen. So soll die Impfbereitschaft gefördert und die Vervollständigung von Impfserien über den 15. März hinaus ermöglicht werden.

  1. Umgang mit Auszubildenden:

Angesprochen wurde auch der Umgang mit Auszubildenden in Gesundheits- und Pflegefachberufen sowie weiteren relevanten Fachbereichen, welche durch einen möglicherweise fehlenden Impfschutz ihre Pflichtpraktika im Rahmen der Ausbildung nicht leisten können. Angesichts der hohen Bedeutung der Nachwuchsgewinnung in den betreffenden Sektoren hat Thüringen diese Problematik bereits in die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur gemeinsamen Klärung eingebracht.

Abschließend erklärt Gesundheitsministerin Werner: „Thüringen ist nicht allein mit den beschriebenen Problemlagen. Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder sind sich einig, dass die Versorgungssicherheit in den betreffenden Bereichen nicht gefährdet werden darf. Ziel aller laufenden Abstimmungen ist es, sich auf einen möglichst einheitlichen Gesetzesvollzug im Gleichklang der Länder und ein stufenweises Vorgehen unter Berücksichtigung der zu erwartenden Pandemie- und Versorgungslage zu verständigen. Entscheidend dafür ist, die Verantwortung nicht allein den Gesundheits- und Pflegeberufen zuzuschieben, die seit zwei Jahren bereits eine Hauptlast der Pandemie wegtragen. Je schneller der Bund nach der einrichtungsbezogenen Impfpflicht eine allgemeine Impfpflicht auf den Weg bringt, umso höher könnte auch die Akzeptanz für die vorgezogene Teilimpfpflicht in den betreffenden Bereichen sein und damit die Abwanderung wertvoller Fachkräfte vermieden werden.“

Die Beteiligten haben vereinbart, sich Anfang Februar erneut auszutauschen.

Quelle

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein