Thüringen: erneut Demonstrationen rund um die Corona-Maßnahmen

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 Zur Bewältigung der Einsatzlagen im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen rund um die Proteste gegen die Corona-Maßnahmen führte die Landespolizeiinspektion Gera am heutigen Montag (14.02.2022) einen Polizeieinsatz durch. Die LPI Gera wurde dabei von Kräften der Bundespolizei und weiteren Thüringer Einsatzeinheiten unterstützt.

Nach Ankündigungen in den sozialen Netzwerken und förmlichen Anmeldungen bei den Versammlungsbehörden beteiligten sich in der Zeit von 17:30 Uhr bis 21:30 Uhr im Bereich der LPI Gera schätzungsweise ca. 5900 Maßnahmenkritiker und Gegendemonstranten an insgesamt 12 Zusammenkünften, welche durch polizeiliche Einsatzmaßnahmen begleitet wurden.

Insgesamt wurden 4 Versammlungen für den 14.02.2022 angemeldet, wobei in Gera auf dem Markt 7 Teilnehmer, in der Breitscheidstraße/Museumsplatz 14 Teilnehmer, auf dem Altenburger Markt 25 Teilnehmer und auf der Greizer Friedensbrücke 12 Teilnehmer zusammenkamen.

Neben den angemeldeten Versammlungen kamen in den Städten Gera, Altenburg, Greiz, Meuselwitz, Schmölln, Berga, Zeulenroda und Weida mehrere Personen zusammen, um in Form von illegalen Aufzügen zu protestieren. Im Rahmen dieser nicht angemeldeten Versammlungen demonstrierten in Gera ca. 3000 Personen, in Greiz ca. 350 Teilnehmer, in Zeulenroda ca. 800 Teilnehmer, in Weida ca. 50 Teilnehmer, in Berga 9 Personen, in Altenburg ca. 1500 Teilnehmer, in Schmölln etwa 130 Teilnehmer und in Meuselwitz ca. 20 Personen.

Die Kritiker der Pandemieschutzmaßnahmen trugen nahezu ausnahmslos weder Mund-Nasen-Bedeckungen, noch wurden die gebotenen Abstände eingehalten.

Des Weiteren wurde in Gera als Auftakt der Versammlung ein Feuerwerk gezündet. Die Verantwortlichen, ein Mann und eine Frau, konnten identifiziert und gegen sie ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.

Es wurden vereinzelt Platzverweise ausgesprochen und Identitätsfeststellungen durchgeführt. Nach vorläufigen Stand leiteten die Beamten 5 Strafanzeigen u.a. wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz sowie 6 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Nach derzeitigen Erkenntnissen wurden weder Versammlungsteilnehmer noch Polizeibeamte verletzt. 

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