Arnstadt: Fahrkartenautomat aufgesprengt

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Bislang unbekannte Täter haben in den frühen Morgenstunden des 20.02.2022 einen Fahrausweisautomaten im Bahnhof Arnstadt aufgesprengt.

Die Bundespolizeiinspektion Erfurt wurde kurz nach 4 Uhr über eine mögliche Explosion im Bahnhof Arnstadt in Kenntnis gesetzt. Die Arnstädter Feuerwehr war bereits auf dem Weg in die Verkehrsstation.

Am Bahnhof wurde bei Eintreffen am Tatort schnell ersichtlich, dass der Fahrausweisautomat Opfer einer Aufsprengung geworden ist. Der Ereignisort wurde abgesperrt. Die Feuerwehr konnte nach einer ersten Inaugenscheinnahme eine weitere Gefährdung durch gefährliche Brand- und Explosivstoffe ausschließen.

Die benachbarte Polizeiinspektion Arnstadt und die Bundespolizeiinspektion Erfurt trafen vor Ort gemeinsam Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, Tatortarbeit und Nahbereichsfahndung nach möglichen Tätern.

Der Kriminaldauerdienst des Landes sicherte sodann die Spuren am beschädigten Objekt sowie dem umliegenden Bereich. Die Geldkassetten und Fahrscheinrollen wurden ebenfalls gesichert.

Der Versuch an die kompletten Geldbeträge zu gelangen war nicht erfolgreich, sodass zwar ein nach ersten Erkenntnissen geringer Stehlschaden entstanden ist, jedoch infolge der Einwirkung ein Totalschaden am Automaten in Höhe mehr als 20 000 Euro bilanziert werden muss.

Im Fokus der polizeilichen Ermittlungen stehen nun die Auswertung der gesammelten Spurenlage sowie die Befragung von Zeugen, die der Polizei auch den ersten Hinweis gaben. Bisher liegen Erkenntnisse vor, dass sich zum Tatzeitpunkt kurz vor 4 Uhr eine Person vom Bahnhof entfernt haben soll.

Zur Ergreifung des bzw. der bisher noch unbekannten Täter(s) sowie zur Aufklärung der Tat bitten die Landespolizeiinspektion Gotha und die Bundespolizeiinspektion Erfurt um Mithilfe. Sachdienliche Hinweise unter Bezugnahme auf die Tat nehmen die Dienststellen wie folgt entgegen: Landespolizeiinspektion Gotha – Tel.: 03621 / 78-0, Aktenzeichen: ELS22061655 Bundespolizei Erfurt – Tel.: 0361 / 65983 – 0, Aktenzeichen 155214 / 2022.

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