Gera: Freiheitsstrafe für Bauunternehmer wegen Betrugs

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Aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamtes Erfurt – Finanzkontrolle Schwarzarbeit Jena – konnte bereits im Dezember des vergangenen Jahres ein 47-jähriger Mann aus Gera durch das Amtsgericht Gera zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, verurteilt werden. Ihm wurde gewerbsmäßiger Betrug und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 60 Fällen zur Last gelegt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Ermittler konnten nachweisen, dass der 47-jährige ehemalige Einzelunternehmer im Bereich Estrichlegerei im Zeitraum von März 2013 bis Dezember 2017 als Arbeitgeber seine Arbeitnehmer*innen nicht oder nicht im vollen Umfang zur Sozialversicherung anmeldete. Daneben gab er unrichtige Meldungen gegenüber der SOKA Bau ab, wodurch er diese um Beiträge in der korrekten Höhe betrog. Zur Verschleierung der ausgezahlten Schwarzlöhne verbuchte er Scheinrechnungen. Der durch das Vorenthalten von Arbeitsentgelt und den gewerbsmäßigen Betrug entstandene Schaden beläuft sich auf insgesamt rund 640.000 Euro. Ausgangspunkt für die Ermittlungen war ein anonymer Hinweis, dass Arbeitnehmer*innen schwarz beschäftigt werden, welcher sich bestätigte. Neben der zweijährigen Freiheitsstrafe hat das Gericht auch die Einziehung von Wertersatz in Höhe des wirtschaftlich erlangten Vorteils in Höhe von über 481.000 Euro angeordnet.

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