Thüringen: Das ist die neue Corona-Verordnung ab 1. März

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Neue Thüringer Corona-Verordnung: Gesundheitsministerium setzt Schritt 2 des Bund-Länder-Beschlusses um

Die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner hat heute in Erfurt die Thüringer Verordnung zur Anpassung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 unterzeichnet. Mit der Neufassung der Verordnung wird der zweite Schritt des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 16. Februar 2022 umgesetzt. Im Rahmen der Umsetzung wird das bestehende Thüringer Ampelsystem auf ein 2-Stufen-System reduziert: Die Basisstufe und die Infektionsstufe. In der Basisstufe werden die von Bund und Ländern beschlossenen Öffnungsschritte umgesetzt. Sollte in einem Landkreis/einer kreisfreien Stadt die lokale Hospitalisierungsinzidenz und zeitgleich die thüringenweite Auslastung der Intensivstationen erneut einen kritischen Wert übersteigen, treten mit der Infektionsstufe automatisch lokal verschärfte Maßnahmen in Kraft.

Die Verordnung tritt am Dienstag, 1. März 2022 in Kraft und gilt bis einschließlich 19. März 2022. An diesem Tag laufen die über das Bundes-Infektionsschutzgesetz geregelten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie aus. Das Infektionsschutzgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für Bund und Länder, Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu ergreifen, darunter auch Maskenpflicht oder Abstandsgebote.

Hierzu Gesundheitsministerin Heike Werner: „Obwohl die Infektionszahlen in Thüringen immer noch ansteigen, ist die Zahl der Patientinnen und Patienten, die wegen COVID-19 im Krankenhaus behandelt werden müssen, weiterhin stabil. Wir werden daher den Beschluss der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten auch in Thüringen konsequent umsetzen, um damit bundeseinheitliche Regelungen zu schaffen. Sollte sich die Lage in den Thüringer Krankenhäusern jedoch erneut zuspitzen, haben wir mit unserer Infektionsstufe eine Art ‚Sicherheitsnetz‘ in der neuen Verordnung verankert. Wenn das Gesundheitssystem erneut zu überlasten droht, werden automatisch wieder verschärfte Maßnahmen in Kraft treten. Die Dynamik der letzten zwei Pandemiejahre haben uns eindrücklich gezeigt, dass wir mit Bedacht und Vorsicht agieren müssen. Wir werden daher auch in den kommenden Wochen das Infektionsgeschehen genau beobachten.“

Neuregelungen im Überblick (Basisstufe)

In den folgenden Bereichen in geschlossenen Räumen gilt künftig die 3G-Regelung (zuvor 2G):

·         Freizeitangebote (Museen, Bibliotheken, Sehenswürdigkeiten etc.)

·         Touristische Übernachtungsangebote (Hotels etc.)

·         Reisebusveranstaltungen

·         Freizeit- und Themenparks, Indoor-Spielplätze

·         Schwimmbäder, Thermen, Saunen

·         Sportangebote (Fitnessstudios, Tanzschulen, Vereinssport etc.)

·         Spielhallen, Wettbüros etc.

·         Proben von Blasorchestern und Chören

Abweichend von den oben genannten Bereichen gilt in Clubs und Diskotheken weiterhin die 2G-Plus-Regelung.

Für öffentliche Veranstaltungen gilt:

In geschlossenen Räumen:

·         3G bei bis zu 500 Personen

·         2G-Plus bei mehr als 500 Personen

·         Kapazitätsbegrenzung: 60 %

·         Max. 6.000 Personen

·         Anzeigepflicht: 10 Tage

·         Maskenpflicht

Unter freiem Himmel:

·         2G bei mehr als 500 Personen (darunter keine Zugangsbeschränkung)

·         Kapazitätsbegrenzung: 75 %

·         Max. 25.000 Personen

·         Anzeigepflicht: 10 Tage

·         Maskenpflicht

Für nichtöffentliche Veranstaltungen gilt:

In geschlossenen Räumen:

·         3G

·         Anzeigepflicht: 10 Tage (ab 30 P.)

·         Max. 100 Personen

Unter freiem Himmel:

·         Anzeigepflicht: 10 Tage (ab 50 P.)

·         Max. 200 Personen

Basisstufe und Infektionsstufe

In einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt tritt, abweichend von den Regelungen in der Basisstufe, die Infektionsstufe ein, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen

·         die Hospitalisierungsinzidenz in diesem Landkreis oder dieser kreisfreien Stadt den Schwellenwert von 12,0 und

·         die thüringenweite Belastung der Intensivstationen mit COVID-19-Patienten den Schwellenwert von 12,0 Prozent

erreicht oder überschritten werden.

In dem jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt gelten dann ab dem übernächsten Tag nach Bekanntgabe des Eintretens der Infektionsstufe automatisch verschärfte Maßnahmen.

Eine Übersicht über die Maßnahmen in der Basisstufe sowie die verschärften Regelungen in der Infektionsstufe finden Sie als Anlage dieser E-Mail.

Stand heute würden sich alle Landkreise und kreisfreien Städte in der Basisstufe befinden. Die tagesaktuelle Einstufung wird ab morgen täglich unter: www.tmasgff.de/infektionslage veröffentlicht.

Weitere Informationen sowie den Verordnungstext als Lesefassung finden Sie unter: www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage

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