Das Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz sowie das Gesundheitsamt erreichen aktuell vermehrt Anfragen zu Schutzräumen, Notbrunnen und Jodtabletten. Beide Ämter weisen ausdrücklich darauf hin, dass aktuell keine erhöhte Gefahr für die Erfurter Bevölkerung erkennbar ist und möchten die häufigsten Fragen hier beantworten.
Häufige Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Gibt es in Erfurt noch Bunker?
Im gesamten Bundesgebiet wurden nach Ende des kalten Krieges die vorhandenen Schutzbauwerke zurückgebaut. Deshalb sind auch in Erfurt keine Schutzbauwerke mehr vorhanden.
Mit dem Ende des Kalten Krieges änderte sich die Sicherheitslage und damit auch das Schutzkonzept. Dies führte zur Entwicklung von neuen und für die Gefahrenlage zutreffenderen Bedrohungsszenarien. Experten gehen heute von einem Schadenszenario ohne Vorwarnzeit aus, daher können Schutzräume der Bevölkerung keine ausreichende Sicherheit bieten. Aus diesem Grunde beschloss der Bund im Einvernehmen mit den Ländern im Jahr 2007 das bisherige Konzept aufzugeben. Die bestehenden öffentlichen Schutzräume werden nach und nach aus der Zivilschutzbindung entlassen. Danach stehen sie ihren Eigentümern zur uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung. Bereits vollständig aus der Zivilschutzbindung entlassen wurden die Hausschutz- und Schulschutzräume.
Weitere Informationen
Haben wir Notbrunnen?
Notbrunnen als Teil der Notwasserversorgung sind ein wesentlicher Teil der Gefahrenabwehr für Ereignisse, bei denen die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt wird. In Erfurt sind derzeit 48 Notbrunnen vorhanden und mit einem Einsatzplan hinterlegt. Nach der geänderten Strategie des Bundes sollen weitere erschlossen werden. Die Standorte der Notbrunnen werden erst im Bedarfsfall mitgeteilt, da eine vorherige Veröffentlichung die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden würde.
Weitere Informationen zu Notbrunnen
Benötige ich jetzt Jodtabletten?
Nein. Die Einnahme von Jodtabletten als Schutzmaßnahme bei einem schweren Unfall in einem Kernkraftwerk sollte ausdrücklich nur auf konkrete Anweisung durch die Katastrophenschutzbehörde erfolgen. Das Bundesamt für Strahlenschutz beobachtet die Lage in der Ukraine intensiv. Radiologische Auswirkungen auf Deutschland sind nach dem Stand der verfügbaren Informationen nicht zu befürchten.