Thüringen: Unterlagen zur Umweltprüfung des Landesentwicklungsprogramms können eingesehen werden

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Als nächster Schritt der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) wurden heute (7.3.) auf der TMIL-Homepage und im Thüringer Staatsanzeiger die Unterlagen zur Umweltprüfung (Scoping) veröffentlicht. Am 18. Januar 2022 hatte die Landesregierung die LEP-Teilfortschreibung mit der Bekanntmachung der Planungsabsichten eingeleitet.

Ministerin Susanna Karawanskij sagt: „Die Umweltprüfung ist unverzichtbar für die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms. Der Bund plant, ein Zwei-Prozent-Flächenziel für die Windenergienutzung vorzugeben. Deshalb müssen wir eine gesellschaftliche Debatte in Thüringen führen, welche Flächen für den Ausbau der Windenergie potenziell nutzbar wären. Ich erwarte, dass der Bund mit der angekündigten Zwei-Prozent-Vorgabe klare Vorschläge unterbreitet und dabei die bestehende Rechtslage in den einzelnen Ländern gleichwertig berücksichtigt. Die Ergebnisse dieses Prozesses wirken sich natürlich auf den Umfang der Umweltprüfung aus.“

Die Ministerin betont, dass Thüringen bereit sei, seinen Beitrag für eine gelingende Energiewende zu leisten. Dies müsse jedoch mit dem politischen Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse in allen Landesteilen vereinbar sein. „Wir können die Energiewende nur mit einer breiten gesellschaftlichen Akzeptanz erfolgreich gestalten. Wenn sich einzelne Regionen übermäßig belastet fühlen, dann würde dies die Chancen überschatten, die mit einer regionalen, klimaneutralen Energiegewinnung verbunden sind. Wir müssen offen diskutieren, wie die Flächen für die Windenergie in Thüringen gleichmäßiger verteilt werden können und dabei die Potenziale und Grenzen der einzelnen Landesteile berücksichtigen“, so Ministerin Karawanskij.

Die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Raumordnungsplans berührt werden, haben bis zum 8. April 2022 die Gelegenheit zum Untersuchungsrahmen und Detaillierungsgrad Stellung zu nehmen.

Die Erarbeitung des ersten Entwurfs zum Umweltbericht erfolgt auf Grundlage des Entwurfs zur Teilfortschreibung des LEP und wird parallel mit dessen Aufstellung durchgeführt.

Weitere Informationen zur Teilfortschreibung des LEP finden Sie hier: https://fortschreibung-lep.thueringen.de

Hintergrund:

Bei der Aufstellung und Änderung von Raumordnungsplänen ist nach § 8 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) eine Umweltprüfung durchzuführen. Ziel der Umweltprüfung ist es, die Auswirkungen des Raumordnungsplans auf die in Anlage I ROG aufgeführten Schutzgüter frühzeitig zu ermitteln, zu bewerten und zu beschreiben.  

Diese Anforderungen gelten auch bei der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms für den Freistaat Thüringen.

Das Scoping ist im Rahmen der Umweltprüfung ein Verfahrensschritt, bei dem der Untersuchungsrahmen sowie der Umfang- und Detailierungsgrad des Umweltberichts festgelegt und aufgezeigt wird. Darüber sind all jene Stellen zu unterrichten, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Raumordnungsplans berührt werden können. Diesen ist die Gelegenheit einzuräumen, sich zum Umfang- und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

Quelle

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