Erfurt: Meldungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab 16. März

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Ab dem 16. März 2022 gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht nach § 20a des Infektionsschutzgesetzes. Im Erlass des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 28. Februar 2022 sind die betroffenen Einrichtungen und Unternehmen sowie die Verfahrensweisen festgelegt.

Das Gesundheitsamt, in dessen Bereich die Einrichtung ihren Hauptsitz hat, ist zu benachrichtigen, wenn Mitarbeitende weder einen Impf-, Genesenen- oder Kontraindikationsnachweis vorgelegt haben oder Zweifel an der Richtigkeit bestehen. Derzeit bereitet das Gesundheitsamt Erfurt gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium einen datenschutzkonformen Meldeweg vor, der in Kürze veröffentlicht wird.

Bis dahin bittet das Gesundheitsamt darum, keine  Meldungen per Post oder E-Mail vorzunehmen.

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