Im Anschluss an die Mitteilung REPowerEU und die Erklärung von Versailles hat die Kommission rasch gehandelt und heute Vorschläge zur Beseitigung der Ursachen des Problems auf dem Gasmarkt und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit bei angemessenen Preisen für den nächsten Winter und darüber hinaus unterbreitet. Die Staats- und Regierungschefs werden die Beratungen über diese Optionen auf der Tagung des Europäischen Rates in dieser Woche fortsetzen.
Hierzu die für Energie zuständige Kommissarin Kadri Simson: „Die weltweiten und europäischen Energiemärkte durchlaufen turbulente Zeiten, insbesondere seit der russischen Invasion der Ukraine. Europa muss rasch handeln, um unsere Energieversorgung für den nächsten Winter sicherzustellen und Bürger und Unternehmen bei den hohen Energierechnungen zu entlasten. Die heutigen Vorschläge bringen uns in dieser Hinsicht weiter voran.“
Die Kommission legt einen Legislativvorschlag vor, mit dem die Betreiber von Gasspeichern verpflichtet werden sollen, ihre Speicher im kommenden Winter zu mindestens 80 % gefüllt zu haben, um die Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten. In folgenden Jahren soll diese Vorratshaltung auf 90 % der Speicherkapazität steigen. Ferner hat die Kommission in Reaktion auf die Sorgen wegen anhaltend hoher Energiepreise eine Mitteilung angenommen, in der die Optionen für Markteingriffe auf europäischer und nationaler Ebene dargelegt und die Vor- und Nachteile jeder Option bewertet werden.
Partnerschaften der EU mit Drittländern zur gemeinsamen Beschaffung von Gas und Wasserstoff können die Versorgung krisenfester machen und preissenkend wirken. Die Kommission ist bereit, eine Taskforce für gemeinsame Gaskäufe auf EU-Ebene einzurichten. Durch Bündelung der Nachfrage würde die Taskforce die internationalen Kontakte der EU zu den Lieferanten erleichtern und stärken, um vor dem nächsten Winter die Einfuhr von Gas zu günstigen Preisen zu sichern. Die Taskforce würde von Vertretern der Mitgliedstaaten in einem Lenkungsausschuss unterstützt.Ein von der Kommission geleitetes gemeinsames Verhandlungsteam würde Gespräche mit den Gaslieferanten führen und auch den Weg für künftige Energiepartnerschaften mit wichtigen Lieferanten ebnen, die nicht nur Gas, sondern auch Wasserstoff betreffen. Es würde sich an den Erfahrungen aus der COVID-19-Pandemie orientieren, bei der EU-weites Handeln von entscheidender Bedeutung war, um eine ausreichende Versorgung mit Impfstoffen für alle zu gewährleisten.
Ein Legislativvorschlag zur Sicherung der Gasbevorratung für den Winter
Die Kommission hat ihre Arbeit seit dem Gipfel von Versailles beschleunigt und heute einen Legislativvorschlag vorgelegt, mit dem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass ihre unterirdischen Gasspeicher bis zum 1. November 2022 zu mindestens 80 % und in den folgenden Jahren zu 90 % der Kapazität mit gefüllt sein werden. Dabei werden für Februar bis Oktober Zwischenziele angegeben Die Betreiber von Speicherstätten sollten den nationalen Behörden die Füllstände melden. Die Mitgliedstaaten sollten die Füllstände monatlich kontrollieren und der Kommission Bericht erstatten.
Gasspeicher sind für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit von entscheidender Bedeutung. Durch eine neue obligatorische Zertifizierung aller Speicherbetreiber werden potenzielle Risiken durch äußere Einflussnahme auf kritische Speicherinfrastruktur vermieden. Das bedeutet, dass nicht zertifizierte Betreiber auf das Eigentum an oder die Kontrolle über Gasspeicheranlagen in der EU verzichten müssen. Außerdem darf der Betrieb einer Gasspeicheranlage nur mit Genehmigung der nationalen Regulierungsbehörde eingestellt werden. Als Anreiz für die Wiederbefüllung der Gasspeicher in der EU schlägt die Kommission einen Preisnachlass von 100 % auf kapazitätsbasierte Fernleitungsentgelte am Ein- und Ausspeisepunkt von Speicheranlagen vor.
Dringlichkeitsmaßnahmen zu Energiepreisen und Gasspeicherung
Die Kommission hat seit dem letzten Sommer Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen der hohen Energiepreise auf Haushalte und Unternehmen abzufedern. Vor zwei Wochen verpflichtete sich Präsidentin von der Leyen, bis Ende des Monats konkrete, kurzfristige Optionen für Sondermaßnahmen gegen die Folgen hoher Gaspreise für den Strommarkt vorzulegen. Die Kommission hat heute mit Blick auf die Tagung des Europäischen Rates in dieser Woche eine Mitteilung vorgelegt, in der diese Optionen dargelegt werden.
Von den Mitgliedstaaten wurden mehrere Optionen für Sofortmaßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen der hohen Strompreise vorgeschlagen. Alle Optionen sind jedoch auch mit Kosten und Nachteilen verbunden. Die Optionen für kurzfristige Eingriffe in die Strompreisbildung lassen sich grob in zwei Kategorien einteilen:
In ihrer Mitteilung hält die Kommission fest, dass es angesichts der unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten in Bezug auf ihren Energiemix, die Marktgestaltung und das Verbundniveau keine einfache Antwort auf die hohen Strompreise gibt. Die Kommission legt die Vor- und Nachteile verschiedener Ansätze für die weitere Prüfung durch die europäischen Staats- und Regierungschefs dar und ist bereit, ihre Arbeit entsprechend fortzusetzen. Mit vielen der vorgeschlagenen Optionen werden die Symptome angegangen, aber die Kommission weist darauf hin, dass auch die wahre Ursache für die derzeit hohen Strompreise in den Griff bekommen werden muss. Dazu bedarf es gemeinsamer europäischer Maßnahmen auf dem Gasmarkt
Sie wird im Mai ihren detaillierten REPowerEU-Plan vorlegen und Optionen zur Optimierung der Gestaltung des Strommarkts prüfen und ist bereit, einen EU-Energiesparplan vorzuschlagen. Ferner könnte sie den Mitgliedstaaten Orientierungshilfen an die Hand geben, wie gezielte länderspezifische Ausnahmeregelungen im Rahmen der Energiebesteuerungsrichtlinie optimal genutzt werden können.