Thüringen: Schonzeit für Rehe auf 1. April verkürzt

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Klimawandel und Borkenkäferbefall haben massive Waldschäden verursacht. Neben der Schadbeseitigung sind Wiederbewaldung und Waldumbau die Hauptaufgaben der Waldbesitzenden. Um diese Arbeit wirksam zu unterstützen sowie die Mühen und Kosten der Aufforstung nicht zu gefährden, wird die Schonzeit für Rehböcke und Schmalrehe auf den 1. April verkürzt. „Wir müssen nach den massiven Waldschäden der vergangenen Jahre die Wiederbewaldung noch effizienter voranbringen. Die Waldverjüngung und der Waldumbau werden zunehmend durch Wildverbiss bedroht. Gerade die jungen Triebe der Waldbäume sind ein besonderer Leckerbissen für das Rehwild. Deshalb ist der Forstausschuss des Landtags unserer Empfehlung gefolgt und hat der Schonzeitverkürzung zugestimmt“, so Ministerin Susanna Karawanskij.

In Thüringens Wäldern sind durch Trockenheit, Stürme und Borkenkäferplage bereits Kahlflächen von mehr als 45.000 Hektar entstanden. Hinzu kommen die angerissenen Waldbestände. Der Aufwuchs von Jungbäumen wird durch den Verbiss des flächig vorkommenden Rehwildes wiederholt gefährdet. Das belegen regelmäßige durchgeführte Verbissgutachten für Thüringen. Die Maßnahmen der Wiederbewaldung und des Waldumbaus sollen durch jagdliche Maßnahmen unterstützt werden. Das Ziel der Landesregierung, klimastabile, zukunftsfähige Wälder zu schaffen, ist nur möglich, wenn der Verbiss durch Rehwild eingedämmt wird.

Da der Blattaustrieb der sommergrünen Gehölze im April noch nicht erfolgt ist, wird den Jagdausübenden durch die bessere Sichtbarkeit die Bejagung erleichtert und die notwendige Reduzierung des Rehwildbestandes effektiv unterstützt. In neun anderen Bundesländern hat sich die Schonzeitverkürzung für den Aufwuchs an sensiblen Waldflächen als hilfreich erwiesen und bewährt.

Die entsprechende Rechtsverordnung wurde heute veröffentlicht und ist auf 5 Jahre befristet.

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